Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Wer gibt mir beschäftigungsverbot

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Wer gibt mir beschäftigungsverbot

Gummibär2018

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Hallo. Ich bin schwanger jetzt in der 12+3 woche. Ich bin 35 jahre und werde bald 36. Ich hatte in der 11 woche starke Blutungen bekommen und musste ins krankenhaus war dort 4 tage. Meinen kleinen Wunder geht es aber gut. Ich bin nun wegen diesen vorfall krankgeschrieben. Und möchte aber ins beschäftigungsverbot... weil mein Arbeitgeber leider alles andere als Kinderfreundlich ist. Er lässt mich akort arbeiten und wollte mich auch ans fließband stellen. Er rief mich in meinen krank an und fragte mich ob ich ausgeschlafen hätte oder ob er mich geweckt hätte. Als wenn simulieren würde. Das alles hab ich auch den gewerbeaufsichtsamt gemeldet . Dort wurde meine Schwangerschaft noch nicht mal gemeldet. Ich wollte ins beschäftigungsverbot aber mein Arbeitgeber lässt mich nicht. Der hausarzt auch nicht und der Frauenarzt sagt er dürfte es auch nicht... mich macht das alles psychisch ferig ... ich habe richtige schlafprobleme und halte die schikanierungen von mein Arbeitgeber nicht aus. Von wen kann ich Hilfe bekommen... damit ich aus der Hölle raus komme... bitte helfen Sie mir...


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, 1. diese typische verschiedene Reihe von Kompetenzen in diesem Zusammenhang sind leider üblich. Fakt ist aber, dass ein solches Beschäftigungsverbot sowohl durch den Arbeitgeber, als auch durch einen der betreuenden Ärzte ausgesprochen werden kann. Voraussetzungen dafür müssen natürlich vorliegen. 2. solange eine Krankmeldung vorliegt, darf ein Beschäftigungsverbot prinzipiell nicht ausgesprochen werden 3. jeder Arbeitgeber ist heute dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes für Schwangere vornehmen zu lassen. Gleichzeitig hat er dafür zu sorgen, dass die Bedingungen am Arbeitsplatz den Vorlagen der entsprechenden Gesetze entspricht. Wenn es hier Schwierigkeiten gibt, dann wenden Sie sich bitte direkt an das örtliche Gewerbeaufsicht haben. Das wird erfahrungsgemäßß relaativ schnell dazu führen, dass die Arbeitgeber sich an die Verpflichtungen erinnern, da ihnen erhebliche Geldbußen drohen. Herzliche Grüße VB


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