Mitglied inaktiv
Hallo, Dr. Bluni! ich bin jetzt in der 29. SSW und bin nun wegen vorz. Wehentätigkeit krank geschrieben. Bei meinen beiden vorherigen SS hatte ich ebenfalls dieses Problem. Mein Arbeitgeber, Chef ist selbst Arzt aber einer anderen Fachrichtung, ist der Meinung, dass eine Krankmeldung falsch sei. Er ist der Meinung ich müsse ein Arbeitsverbot erhalten. Diese Diskussion hatte ich in den letzten beiden SS ebenfalls. Ich übe die Tätigkeit einer kfm. Angestellten mit teilweiser Außendiensttätigkeit aus und bin somit eigendlich den 1/2 Tag den ich arbeite immer auf den Beinen. Ich weiß nicht weiter, da mich diese Diskussion meines Chefs maßlos nervt. Wie sehen Sie das? Vielen Dank Anett
liebe Annett, Ihren Chef kann ich sehr gut verstehen. Aber, dieses geht dann, wenn Ihnen ein anderer Frauenarzt in einer Zeit, in der eben keine Erkrankung vorliegt, ein solches Beschäftigungsverbot ausstellt. Das Thema Beschäftigungsverbot ist ein immer wieder heiß diskutiertes, nicht nur, weil es in der Fachliteratur und darüber hinaus auch für viele Frauenärzte und Frauenärztinnen zum Teil missverständlich geregelt ist: Eine Schwangere krankschreiben, darf man nur, wenn ein medizinischer Grund vorliegt, sie also entweder krank ist oder infolge der Arbeitsbelastung/Arbeitssituation z.B. vorz. Wehen hat. Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Dieses geht auch für einen begrenzten Zeitraum. Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entständen. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/muschg/ sowie in einem interessanten Übersichtsartikel zu dieser Frage aus dem Deutschen Ärzteblatt: Behrmann, Jürgen: Ärztliche Bescheinigungen und Zeugnisse: Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz: Unterschiede Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 8 vom 25.02.00, Seite A-466; nachzulesen unter www.aerzteblatt.de und dann im Archiv unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot mit den Jahreszahlen eingeben. Ansonsten muss die Frage des weiteren Vorgehens mit dem Frauenarzt oder Frauenärztin erörtert werden. Unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Bader, wir darüber hinaus sicher noch weitere Auskünfte geben können. VB
Mitglied inaktiv
Ich bin in der 28. SSW und auch deswegen zu Hause. Meine Arzt hat mich allerdings tatsächlich nicht krank geschrieben, sondern ein Attest über ein Beschäftigungsverbot gem. Mutterschutzgesetz geschrieben. Schließlich sind wir ja nicht krank, sondern "nur" schwanger. Ein Beschäftigungsverbot kann ausgesprochen werden, sobald bei Weiterbeschäftigung Gefahr für Leben oder Gesundheit der Mutter oder des Kindes besteht. Anders als bei der Krankmeldung muss auch nach dem 42. "Kranktag" der Lohn durch den Arbeitgeber weitergezahlt werden, bei einer Krankschreibung fällt die Lohnfortzahlung weg und die Krankenkasse springt ein. Eine kurze Zusammenfassung findest Du auch unter http://www.mehrlinge.com/Beschaftigungsverbot/hauptteil_beschaftigungsverbot.html Weiterhin Dir und dem Zwerg alles Gute! Katrin
Mitglied inaktiv
also da verstehe ich deinen chef nicht sorry aber wenn du frühzeitige wehen hast ist es viel,viel besser wenn du dich schonst!! LG und viel glück