Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Vorgehen Schwangerschaft und arbeit in der Krippe

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Vorgehen Schwangerschaft und arbeit in der Krippe

Mitglied inaktiv

Guten Tag! Ich arbeite in der Krippe und bin in der 7/8SSW: Meine 1. VU habe ich heute. Dort wird auch Blut abgenommen und auf Immunitäten geprüft. Ich arbeite allerdings in der Krippe, derzeit weiß der AG noch nichts von der Schwangerschaft,aber wie geht man vor? Ich weiß das einige Frauenärzte sofort erstmal krankschreiben bis Immunitäten geprüft sind und auf Grund des körperlichen Arbeitens in der KRippe. Meiner Ärztin ist dies scheinbar ziemlich unwichtig/unbekannt, da sie auf meinen Hinweis, das ich in der Krippe arbeite gar nicht reagiert hat... Gibt es da vorgegebene Handlungslinien? Danke!


Hallo, für Mitarbeiterinnen von Kindergärten, Kinderhorten, Grundschullehrerinnen oder Mitarbeiterinnen mit anderer Ausrichtung in solchen Einrichtungen gelten für die Schwangerschaft praktisch ähnliche Empfehlungen und Vorschriften. Allgemein sind sie im Mutterschutzgesetz niedergeschrieben: http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html Für die werdende Mutter von Bedeutung sind hier vor allem die folgenden Infektionskrankheiten: •Röteln •Zytomegalie •Ringelröteln •Windpocken Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber darüber, der/die sicher weiß, wie hier im Interesse der werdenden Mutter und ihres Kindes zu verfahren ist. Auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW http://www.arbeitsschutz.nrw.de/bp/good_practice/BesondereZielgruppen/DownloadMutterschutz/MuKinder20022008.pdf finden Sie darüber hinaus weiterführende Informationen. „Für alle Beschäftigte in der vorschulischen Kinderbetreuung mit direktem und regelmäßigem Kontakt zu Kindern muss der Arbeitgeber nach Biostoffverordnung (http://lasi.osha.de/de/gfx/publications/lasi_publications.php ) eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung veranlassen. Diese Vorsorgeuntersuchung umfasst eine Beratung, die Feststellung der Immunitätslage sowie das Angebot von fehlenden Impfungen gegen folgende Krankheiten: - Keuchhusten - Masern - Mumps - Röteln - Windpocken Im Schwangerschaftsfall ist zudem der Immunschutz gegen die beiden Kinderkrankheiten - Ringelröteln und - Zytomegalie sowie ggf. (s. Anlage 4) gegen - Hepatitis A, Hepatitis B abzuklären.“ Eine vorsorgliche Beschäftigungsverbot durch Ihre Frauenärztin/Frauenarzt ist hier zunächst einmal nicht vorgesehen. VB


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