Mitglied inaktiv
Hallo Dr. Bluni, ich bin in der 40 SSW und habe folgende Fragen: 1. Ist es üblich/normal, dass bei jeder Vorsorge-Untersuchung so ein Metall-Spreizer/Dehner in die Scheide eingeführt werden muss? 2. Mein Frauenarzt hat den letzten Ultraschall in der 30 SSW gemacht. Sollte evtl. bei Überschreitung des Geburtstermins erneut ein Ultraschall gemacht werden? Wenn nein, woher weiß der Arzt dann, dass das Kind gut versorgt ist?
Hallo Karin, 1. bei Interesse können Sie in den online abrufbaren Mutterschaftsrichtlinien nachlesen, was Gegenstand der Untersuchungen in einer normal verlaufenden Schwangerschaft ist. Die Internetadresse ist http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/19/ (letzter Abruf:10.12.1010) Eine gynäkologische Untersuchung ist bei Beginn der Schwangerschaft vorgesehen. Dabei wird im Urin auch nach einer Chlamydieninfektion (virusähnliche Bakterien) geschaut. Gegebenenfalls kann Ihre Frauenärztin/Frauenarzt dann noch nach Bakterien & Pilzen schauen und den ph-Wert bestimmen. Auch sollte ein aktueller Krebsabstrich vorliegen. Eine regelmäßige Kontrolle des ph-Wertes ist in jedem Fall nicht vorgesehen. Ist der weitere Verlauf unauffällig und liegt kein Risiko vor (z.B. Zustand nach Frühgeburt oder sehr frühem Blasensprung)und es gibt keine vorzeitigen Wehen, sind weitere gynäkologische Tastuntersuchungen nicht vorgesehen, auch wenn dieses schon lange – aber eben nur in Deutschland - tägliche Praxis ist. 2. die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. hat im Februar 2010 die Leitlinien, Empfehlungen und Stellungnahmen zum Vorgehen bei Terminüberschreitung und Übertragung in einer S1-Leitlinie neu gefasst: Die Empfehlung zur Überwachung des Feten ab 40+0 SSW beinhaltet dabei: -eine Ultraschalluntersuchung mit Bestimmung der Maße und des Gewichtes des Feten und Fruchtwassermenge. Die Bestimmung sollte am Termin erfolgen, sofern nicht innerhalb eines Zeitraums von 4 Wochen zuvor eine Ultraschalluntersuchung stattgefunden hat. Diese dient dem Ausschluss einer chronischen Plazentainsuffizienz mit Wachstumsminderung -in 3-täglichen Abständen soll die sonographische Bestimmung der Fruchtwassermenge erfolgen. Die Überprüfung der Herzaktion des Feten kann durch die Registrierung eines Ruhe-CTG’s vorgenommen werden. -bei geburtshilflich reifem Befund (Bishop Score > 6) ist eine Geburtseinleitung eine mögliche Option, sofern die Schwangere den Wunsch hierzu äußert. Diese Leitlinie sagt, dass somit gewichtige Gründe bestehen, allen Schwangeren die Einleitung möglichst bald ab 41+0 SSW zu empfehlen. Bei der Aufklärung der Eltern sollte jedoch beachtet werden, dass die Risikoerhöhung hinsichtlich perinataler Mortalität bei abwartendem Verhalten nach 41+0 SSW zwar signifikant ist, sich die absoluten Zahlen aber immer noch in einem sehr niedrigen Bereich bewegen. Wird nach 41 SSW abgewartet, so bedarf es der sorgfältigen Aufklärung über die entsprechenden Risiken von Mutter und Kind. In diesem Zeitraum erfolgt die Überwachung 2-3-täglich durch Beurteilung der Fruchtwassermenge und durch das CTG. Quelle: http://www.dggg.de/leitlinien/aktuelle-leitlinien/ (aktuelle Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), letzter Abruf:3.1.2011) Zur Frage der Notwendigkeit einer Amnioskopie (Fruchtwasserspiegelung zur Beurteilung der Farbe des Fruchtwassers und damit Zustandsbeurteilung des Kindes) kann man meines Erachtens einen Absatz aus einem sehr aktuellen Lehrbuch der Frauenheilkunde zitieren, dem so nichts mehr hinzuzufügen ist: Die Autoren sagen, dass es aus ihrer Sicht vor dem errechneten Entbindungstermin keine Indikation zur Durchführung einer Amnioskopie gibt Die von Saling (1966) empfohlene Amnioskopie sei ihres Erachtens geeignet zur Beurteilung des fetalen Zustands bei rechnerischer Übertragung. Diese Technik ist allerdings inzwischen weitgehend durch den Oxytocin-Belastungstest, die Kine-Kardiotokographie (Schreiben des CTG bei Bewegung der Mutter) und die Ultraschall-Dopplertechnik abgelöst worden. „Dunkel verfärbtes Fruchtwasser ist ein unspezifisches Hinweiszeichen auf eine nicht näher quantifizierbare, abgelaufene intrauterine (in der Gebärmutter) Notsituation des Feten. Die Amnioskopie ist ein historisches Verfahren, das von uns nicht mehr eingesetzt wird.“ (aus „Frauenheilkunde“, Urban & Fischer-Verlag, 2. Auflage,2001, Feigel, Rempen, Würfel, Jawny, Caffier, Seite 281) 3. Anzumerken bleibt allerdings, dass diese neue Leitlinie im Moment noch kein Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien ist. Und damit sind die geforderten zusätzlichen Ultraschalluntersuchungen genau genommen auch keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Insofern steht es jeder Frauenärztin/Frauenarzt frei, die schwangere Patientin darauf hinzuweisen und mit ihr über die Rahmenbedingungen zu sprechen. VB
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