Mitglied inaktiv
Hallo Dr. Bluni, habe heute keine medizinische Frage. Sondern ich möchte gern wissen, ob es das Budget eines Arztes belastet, wenn er eine Überweisung ausstellt für einen Facharzt oder eine Spezial-Praxis. Also genauer gesagt, ob eine Überweisung auch etwas mit der Abrechnung des ÜBERWEISENDEN Arztes zu tun hat. Wie wird bei Überweisungen abgerechnet? Oder sind Überweisungen eher eine Formalität? Danke für Ihre Antwort, Bonni
liebe Bonni, ja, es ist so, dass der niedergelassene Arzt lt. Sozialgesetzbuch V den Geboten der Wirtschaftlichkeit unterliegt. Das bedeutet für jede Überweisung muss es letzlich auch eine Indikation geben, diese bei dem durchführenden Arzt natürlich Kosten verursacht, denn diese(r) kann seine Leistung (z.B. Spezialultraschall) ja nicht umsonst erbringen. Das Ganze wird zwar noch nicht in allen Bereichen regulär überprüft; dennoch ist dieses eine gestzliche Vorgabe. Und so ist es völlig berechtig, hier die Überweisungen auf die Patientinnen zu beschränken, wo es eine Indikation gibt. Sofern die Frau eine solche Überweisung dennoch wünscht, ohne, dass eine medizinische Indikation vorliegt, wäre dieses z.B. als Wunsch-oder Privatleistung möglich. im Rahmen einer normalen Schwangerschaft ohne Hintergrundrisiko sind 3 Ultraschall-Untersuchungen vorgesehen: 9.-12. SSW 19.-22. SSW 29.-32. SSW Bei besonderen Indikationen (Risiko aus der Vorgechichte oder dem Alter, Auffälligkeit, Wachstumsretardierung, andere Besonderheiten) sind weitere Untersuchungen angezeigt. Dies muss individuell vor Ort seitens des FA/FÄ entschieden und indiziert werden. Zu diesen drei Ultraschalluntersuchungen gehört nicht der differenzierte Organultraschall zwischen der 19. + 22. SSW, der in der Regel durch einen entsprechend erfahrenen Arzt für Pränataldiagnostik, meist in einer Spezialpraxis oder einem Perinatalzentrum durchgeführt wird. Ein solcher Organultraschall/ Feindiagnostik wird in der Regel nur bei einer medizinischen Indikation veranlaßt; die Schwangere hat darauf keinen generellen Anspruch und kann den Frauenarzt dazu auch nicht drängen, ihr hierfür eine Überweisung auszustellen. Hierbei wird nach Fehlbildungen im Bereich der Weichteile, Organe, Knochen, des Zentralnervensystems, des Herzens und der Extremitäten geschaut. Dieser US kann aber nicht ausschließen, dass das Kind z.B. eine genetische Störung hat. Sofern er privat erwünscht wird, dürften die Kosten in etwa zwischen 200-350 Euro liegen. VB