Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Triple-Test

Frage: Triple-Test

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Hallo, hab gerad mein Ergebnis vom Triple-Test und dieser ist leider positiv ausgefallen. Was passiert, wenn die Fruchtwasseruntersuchung auch positiv ausfällt? Ich bin jetzt in der 16 SW, kann man bei Feststellung einer Behinderung das Kind trotzdem noch wegmachen lassen? Dankeschön für dei Beantwortung.


Dr. med. Vincenzo Bluni

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liebe Doro, 1.ja, ja der "gute und noch von so vielen empfohlene Triple-Test": es ist genau die Situation, die ihn so beliebt und sinnvoll macht. Zu den Abweichungen selbst kann ich keine Stellung beziehen, das muss das entsprechende Laboratorium und auch der durchführende Arzt,denn die Durchführung setzt auch eine entsprechende Beratutung über mögliche Ergebnisse und Konsequenzen, wie eine Fruchtwasserpunktion oder eine weiterführende, bildgebende Diagnostik voraus! Und hierzu zählt auch, dass man die Frau vorher davon in Kenntnis setzt,dass dieser Test eine ca 10%ige FAlschpositiven-Rate hat. Das bedeutet, dass in bis zu 10% der Test auffällig ist, das Kind aber klinisch gesund ist. Bei einem auffälligen Ergebnis sollte eine Amniozentese nahegelegt werden. DAmit Sie nun aber nicht unendlich lange auf as Ergebnis warten müssen, kann ein so genannter FISH-Test schon innerhalb eines Tages ein Vorabergebnis erbringen. Bei der FISH (Fluoreszenz-in-situ-Hybridisierung) handelt es sich um eine spezielle Technik, chromosomales Material relativ zügig zu untersuchen. Bei einer Amniozentese kann bereits am Tag nach der Punktion durch eine so genannte FisH-Untersuchung abgeklärt werden, ob numerische Auffälligkeiten bestimmter Chromosomen vorliegen. Dazu werden die entsprechenden Chromosomen mit Hilfe leuchtender Farbstoffe, die sich unter bestimmten Bedingungen in speziellen Regionen anlagern, kenntlich gemacht und im Fluoreszenz-Mikroskop betrachtet. Jedes Signal steht dann für ein Chromosom. Diese Untersuchung gibt es für die Chromosomen 13, 18, 21 und die Geschlechtschromosomen. Das Down-Syndrom ist z.B eine Trisomie 21. Das Ergebnis entspricht dann mit ca. 90%iger Sicherheit auch dem Endergebnis. Das eigentliche Endergebnis dauert etwa 2-3 Wochen. VB


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hallo,ichwürde erst mal abwarten.ich frag mich nur ,ob du wenn es gehen würde wirklich das kind abtreiben lassen würdest.es ist doch schon fertig entwickelt und muss nur noch wachsen und reifen.es ist zwar ein schock das es sein kann das dein kind eine behinderung hat aber meinst du nicht das man es trotzdem schaffen kann.schau dir im netz mal abtreibungsbilder an es sieht furchtbar aus.ich bin jetzt in der 19 woche und habe zu anfang über einen abbruch nachgedacht weil es mein drittes kind ist aber ich habs nicht übers herz bringen können.ich wünsch dir trotzdem ads alles gut geht


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Ich finde es anmaßend was du da schreibst. Ich selbst bin gegen Abtreibung aber in manchan Fällen sollte man den Schritt auch verstehen können. Die Entscheidung muß jeder selbst treffen umd mit den Konsequenzen auch leben. Abtreibungsbilder ansehen? Ich kenne die und würde so etwas nie einer schwangeren Fau zeigen. Was für ein Gedanke!!! Hast du selbst ein schwer behindertes Kind? Hilfst du dor ein Leben lang bei der Betreuung, wenn sie ein schwer behindertes Kind hat oder muß sie das allein tun? Um das noch mal zu unterstreichen: Ich bin gegen wahllose Abtreibungen aber toleriere manche Entscheidung. Übrigens: Man kann eine SS noch später abbrechen doch hoffe ich für Doro, daß der Befund der FU gut ausfällt und sie die Entscheidung nei fällen muß. Kerstin


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Hallöchen, muss mich da auch mal einmischen. Sie hat doch erstmal nur gefragt, ob es überhaupt möglich wäre. Also ist doch gar nicht klar, was sie möchte. Fragen darf man immer oder? Ach ja, und ich bin auch der Meinung, dass jeder selbst für sich entscheiden darf. Liebe Grüße Petra


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Danke für eure Antworten. War gerad nochmal bei meinem Frauenarzt. Hab ne Überweisung zur Fruchtwasseruntersuchung am Montag. Mein Arzt sagt, bei feststellen einer Behinderung kann bis zur 20. Woche abgetrieben werden. Für mich steht aber fest, wenn mein Baby behindert ist, lass ich es auf jeden Fall wegmachen. Könnte nicht damit leben.


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Liebe Grüße Sabine Ich bin jetzt in der 16 SW, kann man bei Feststellung einer Behinderung das Kind trotzdem noch wegmachen lassen? "Normalerweise ist es u.a. in Deutschland strafbar, eine Schwangerschaft nach der 12. Woche abzubrechen. Dies ist in § 218a, Absatz 1, Satz 3 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Der Gesetzgeber hat jedoch eine Ausnahmeregelung erlassen. In § 218a, Absatz 3 StGB heißt es: "Der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann". Wird eine Behinderung beim Ihrem ungeborenen Kind zweifelsfrei diagnostiziert, stellt sich die Frage der Zumutbarkeit: Wenn es für Sie nicht zumutbar erscheint, die Schwangerschaft zuende führen können, weil Sie dadurch körperlichen oder seelischen Schaden nehmen würden oder sogar in Lebensgefahr gerieten und eine Ärztin oder ein Arzt Ihnen dies bestätigt, dürfen Sie die Schwangerschaft auch nach der 12. Woche ohne Strafverfolgung abbrechen lassen. Es geht hierbei vordergründig nicht um eine bestimmte Behinderung oder Erkrankung des Kindes oder um das Kind selbst, sondern um die gegenwärtige bzw. künftig zu erwartende körperliche und / oder seelische Verfassung der Schwangeren und darum, ob es für sie im Bereich der Zumutbarkeit liegt, ihr Kind auszutragen. Diese Grundlage für Schwangerschaftsabbruch, der durchgeführt wird, weil die Schwangere durch die Weiterführung der Schwangerschaft voraussichtlich seelischen oder körperlichen Schaden nehmen würde, nennt man "medizinische Indikation". Nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 11.06.2005 (Magazin Seite 3) werden Schätzungen zufolge in Deutschland pro Jahr etwa 2.000 Kinder aufgrund der Regelungen zum Schwangerschaftsbbruch nach medizinischer Indikation abgetrieben. Anders als bei Abtreibungen innerhalb der ersten 12 Schwangerschaftswochen ist es bei Abbrüchen aufgrund einer medizinischen Indikation für Sie in Deutschland nicht verpflichtend, sich vor dem Eingriff in einer entsprechenden Einrichtung beraten zu lassen und Sie müssen auch keine Bedenkzeit einhalten. Der Nachteil dieser Regelung ist, dass viele Abbrüche nach medizinischer Indikation noch am Tag der Diagnosestellung einer Behinderung oder wenige Tage danach vorgenommen werden. Problematisch dabei ist, dass sich die Schwangeren bzw. das Elternpaare noch in der akuten Schockphase befinden und es ist äußerst fraglich, ob ihnen unter diesen Bedingungen eine klare Entscheidungsfindung überhaupt möglich ist. Es hat sich gezeigt, dass sich eine ausführliche und verständliche Beratung, die von unabhängigen Institutionen oder Personen durchgeführt werden sollte und in der insbesondere die Behinderung des Kindes und deren mögliche Auswirkungen Thema sind, sehr positiv auf die Entscheidungskompetenz der Schwangeren bzw. des Elternpaares auswirkt. Eine anschließende Bedenkzeit von mindestens einer Woche, in der weitere Informationen eingeholt und Kontakte zu anderen betroffenen Eltern geknüpft werden können, ist ebenfalls anzuraten. Eine Beratung für Sie bei vor einem Schwangerschaftsabbruch aufgrund von medizinischer Indikation jedoch nicht verpflichtend. Aber vielen Schwangeren bzw. Elternpaaren hilft es sehr, sich vor der letztendlichen Entscheidung beraten zu lassen, den sie müssen schließlich eine Entscheidung treffen, die ihr Leben in jedem Fall verändern wird: Laut § 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) haben Sie einen Anspruch auf sofortige (!), unverbindliche, ergebnisoffene, kostenlose und wenn gewünscht anonym stattfindende Beratung durch Fachpersonal in Schwangerenberatungsstellen. Wenn Sie die Diagnose einer Behinderung für ihr Kind bekommen haben, haben Sie nach § 6, Absatz 3, Satz 2 SchKG insbesondere auch Anspruch darauf, dass Sie von "Fachkräften mit besonderer Erfahrung in der Frühförderung behinderter Kinder" beraten werden. Wenn Sie einverstanden sind, können darüber hinaus auch Fachkräfte aus den Bereichen Sozialpädagogik, Sozialarbeit, Jura, Medizin und Psychologie hinzugezogen werden, damit Sie möglichst für all Ihre Fragen und alle Aspekte Ihrer Situation kompetente und in der Beratung erfahrene AnsprechpartnerInnen haben. Entscheiden Sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch nach der 16. Woche sollten Sie und Ihr Partner sich darauf vorbereiten, dass dies meist nicht mehr vergleichbar ist mit einem Abbruch, der zu einem früheren Zeitpunkt mittels Ausschabung oder Zerteilung und Absaugung des heranwachsenden Kindes vorgenommen werden kann. Ihr Baby ist für diese Methoden wahrscheinlich bereits zu groß und muss darum "normal" geboren werden. Da allerdings der Körper der Frau auf die Schwangerschaft eingestellt ist, spricht er meist nur sehr "widerwillig" auf die künstliche Geburtseinleitung an. Die Geburt dauert darum bei vielen Frauen sehr lang und kann schmerzhafter verlaufen als eine Geburt zum natürlichen Entbindungszeitpunkt. Auch muss nach der Geburt des Kindes u.a. die Plazenta (Mutterkuchen) häufig operativ entfernt werden, da sie nicht von selbst als Nachgeburt abgeht. Eine Ausschabung wird in der Regel vorgenommen. Ein Kind ist in diesem Stadium der Schwangerschaft meistens voll entwickelt, sofern die festgestellte Besonderheit oder andere Einflüsse das Wachstum und die Reifung nicht beeinflusst haben. Je fortgeschrittener die Schwangerschaft ist, desto entwickelter wird Ihr Baby sein. Für viele Elternpaare ist die 22. Schwangerschaftswoche eine Art Stichdatum für ihre Entscheidung zu einem Schwangerschaftsabbruch, denn ab diesem Zeitpunkt gelten die meisten Babys als bedingt lebensfähig. Das heißt, sie könnten mit medizinischen und technischen Möglichkeiten theoretisch am Leben gehalten werden, bis ihr Körper sich an die Umstände außerhalb des Mutterleibes angepasst hat. Voraussetzung ist natürlich, dass die festgestellte Besonderheit dem nicht entgegen spricht. Für viele Eltern, die sich für einen sogenannten Spätabbruch (= nach der ca. 22. Woche) entschieden haben, ist das Wissen um die prinzipielle Lebensfähigkeit ihres Babys oft noch lange Zeit äußerst belastend. Es kommt auch vor, dass Babys erst nach der Geburt sterben oder den späten Schwangerschaftsabbruch überleben. Das in Deutschland wohl bekannteste Beispiel für ein Kind, das seine eigene Abtreibung in der 25. Woche überlebt hat, ist Tim (http://www.tims-delfintherapie.de), ein Junge mit Down-Syndrom (Trisomie 21). In Bezug auf die Möglichkeit einer Lebensgeburt kommt es neben der Schwangerschaftswoche auch auf die Methode an, mit der die Schwangerschaft beendet wird: Um die Geburt eines lebenden Kindes zu vermeiden, wird in gegebenenfalls dem Baby vor der Geburt unter Ultraschallkontrolle eine Flüssigkeit (Kaliumchlorid) per Spritze ins Herz verabreicht, die zum Herzstillstand und somit zum Tod führt. Von den schätzungsweise 2.000 Kindern, die jährlich in Deutschland aufgrund einer medizinischen Indikation abgetrieben werden, wird etwa jedes 20. Kind vorgeburtlich durch eine solche Injektion getötet (Frankfurter Rundschau vom 11.06.2005 / Magazin Seite 3). Eine Lebendgeburt ist dadurch nicht möglich, anders als bei einem Kaiserschnitt (wird nur in besonderen Fällen gemacht) oder der hormonellen Einleitung ohne Kaliumchlorid-Injektion, bei der davon ausgegangen wird, dass das Kind die Belastung der häufig sehr langen Geburt nicht übersteht und unter den nicht selten übermäßig starken Wehen verstirbt. Sie sollten sich zeitig mit der Frage auseinander setzen, ob Sie Ihr totes Kind nach der Geburt anschauen und ob und wenn ja auf welche Weise Sie sich von ihm verabschieden, es vielleicht sogar beerdigen lassen möchten (oder müssen). Es ist wichtig, dass Sie dies mit dem Krankenhauspersonal, das Sie begleiten wird, frühzeitig klären, damit auch man sich in der Klinik darauf einstellen kann. Vielleicht möchten Sie für Ihr Kind eine kleine Decke mitbringen, in die es nach seiner Geburt eingewickelt werden kann oder einen kleinen Body. Insbesondere dann, wenn Sie Ihr Kind nicht ansehen möchten (aber auch wenn Sie es sich anschauen), sollten Sie auf jeden Fall darum bitten, dass qualitativ gute Fotos von ihm angefertigt werden. Am besten auch mit einer Sofortbild- bzw. Digitalkamera, damit gleich zu sehen ist, ob die Bilder gelungen sind. Wenn Sie sich Ihr Baby nicht anschauen möchten, ist es natürlich auch nicht nötig, dass Sie sich die Fotos sofort ansehen. Doch viele Eltern verspüren nach einiger Zeit (oft auch erst nach einigen Monaten oder Jahren) den starken Wunsch, ihr Kind doch zu sehen und die Aufnahmen können solange entweder in den Unterlagen der Klinik oder von Ihnen zu Hause aufbewahrt werden. Dass das Bild ihres Kindes nicht einfach "verschwindet", ist für viele Eltern ein sehr beruhigender Gedanke, egal wann sie sich die Fotos letztlich anschauen möchten. Vielleicht ist es auch möglich, als Erinnerung Abdrücke von den Händen und Füßen des Babys zu machen. Nehmen Sie sich die Zeit für den Abschied von Ihrem Kind und auch dafür, einige Erinnerungen zu sammeln, die Ihnen bei der Trauerarbeit vielleicht hilfreich sein können. Die Möglichkeit dazu, kommt nicht zurück. Wenn es Ihnen selbst zu schwer fällt, bitten die das Krankenhauspersonal darum. Vielen Frauen bzw. Elternpaaren hilft es, nach einem Schwangerschaftsabbruch psychologische (Paar-)Beratung in Anspruch nehmen, um das Geschehene zu verarbeiten. Auch für die Paarbeziehung kann dies mitunter hilfreich sein, denn werdende Mütter erleben einen Schwangerschaftsabbruch aufgrund einer schon körperlich zwangsläufig engeren Beziehung zum Baby (z.B. auch wegen eventuell bereits deutlich spürbarer Kindbewegungen) meist völlig anders als werdende Väter. Auch die Trauer wird in der Regel unterschiedlich erlebt und angegangen und es kann zu derben Missverständnissen kommen, die sich negativ auf die Paarbeziehung auswirken können." Quelle: www.regenbogenzeiten.de


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Hi Doro, ich möchte mal auf deine Frage eingehen - denn hier spricht ja jeder gleich von Abtreibung ja oder nein. Ein Triple Test ist in Fachkreisen oftmals nicht richtig. Er macht die werdenden Mütter dadurch manchmal auch unnötig verrückt. Bei einer Freundin wurde nach diesem Test gesagt ihr Kind hat vermutlich mongolismus - sie hat sich 4 Wochen fertig gemacht bis zur Fruchtwasseruntersung - nach der Untersuchung war es nur noch ein geringe Wahrscheinlichkeit. Am Ende war ihr Kind kern gesund und die kleine ist jetzt 5, aber sie hat 4 Wochen die Hölle durchgemacht. Bei meiner Schwester ( selber leicht behindert ) das gleiche - Triple Test sagt aus - vermutlich Kind behindert - Fruchtwasseruntersagt sagt alles ok. Meine Neffe ist 2 und wohl auf. Ich wollte dir damit nur sagen warte die Fruchtwasseruntersuchung ab, diese ist aussagerkräftiger als der Triple Test. Und zur Abtreibung: Es muss jeder selber entscheide was richtig ist - ich bin zwar auch nicht für Abtreibung, aber ich würde es unter solchen Umständen auch tolleriern - wer weis was ich machen würde - man muss da das ganze Umfeld sehen - wie alt die Mutter ist, ob der Vater zu einem behinderten Kind steht, ob es das 1. Kind usw. Du wirst nach der Diagnose die richtige Entscheidung treffen - davon bin ich überzeug. Ich wünsche dir viel Glück und alles Gute - gib die Hoffnung nicht auf! LG Nicole


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