Mitglied inaktiv
hoffe mir kann jemand einen rat geben ob das rechtlich ist oder nicht... ich habe in sept. 08 einen 2 tägigen krankenhausaufenthalt mit überweisung vom arzt gehabt. der grund dafür war: ich musste mein kind tot gebären. ich war immer der annahme dass schwangere die entbinden diese krankenhaustagekosten von der krankenkasse übernommen wird. bei meiner ersten geburt meines kindes musste ich auch nichts bezahlen.... muss ich für das tot geborene kind die kosten zahlen und macht das ein unterschied ob man ein lebendes kind oder ein totes kind auf die welt bringt?? habe nun von der krankenkasse eben diese rechnung bekommen..... danke für eure antworten lg manu
Hallo Manu, in aller Regel macht dieses traurige Ereignis keinen Unterschied für die Abrechnung bei der gesetzlichen oder privaten Versicherung. Genauer wird Ihnen dieses aber die Leistungsabteilung Ihrer Krankenversicherung sagen können. VB
Mitglied inaktiv
Fragdoch mal bei der KK nach, glaube nicht das das rechtens ist. Manchmal machen sie auch Fehler! Lieben Gruß!! und viel Kraft
Mitglied inaktiv
Hallo Oh man ich weiß wie du dich nun Fühlst, habe das auch Selbst hinter mir, aber ich brauchte die Kosten nicht zahlen fürs Krankenhaus. Ich Hoffe du konntest dich von dem kleinen Engel in Würde Verabschieden. Wenn du noch Fragen hast, Schreib mir Einfach eine PN, denn es kann nur Jemand Verstehen der das gleiche Erlebt hat. LG und ganz viel Kraft Nicole