Frau Sonnenblume
Sehr geehrter Herr Dr. Bluni, ich arbeite als Sozialpädagogin in einer Beratungseinrichtung und habe hierbei sowohl Einzeltermine mit Kindern als auch Beratungsgespräche mit Eltern. Nun darf ich vom Betriebsarzt aus keinen Kontakt mehr zu Kindern haben, egal welchen Alters (unklarer Immunstatus). Ich würde aber gerne meine Schreibtischarbeiten sowie noch offene Beratungsgespräche abschließen. Mein Wunsch wäre also, dass ich noch 1-2 Monate eine reduzierte Stundenzahl arbeiten kann. Mein Arbeitgeber meinte nun, dass er mich entweder komplett ins Beschäftigungsverbot schicken kann oder gar nicht. Meine Krankenkasse war sich unsicher. Die Betriebsärztin meinte, dass es auch eine Art Teilzeitbeschäftigungsverbot gibt, bei dem die Krankenkasse die Differenz zum vollen Lohn erstattet. Können Sie mir weiterhelfen? Vielen Dank.
Hallo, was es gibt, ist ein temporäres Beschäftigungsverbot, dass zum Beispiel Schwangere bis zu einem bestimmten Zeitpunkt der Schwangerschaft in dieses Beschäftigungsverbot geht. Eine andere Aufteilung meines Wissens nicht möglich und wenn es um diese juristischen Fragen geht, wird dazu unsere Juristin, Frau Bader in ihrem Forum sicherlich eine bessere Antwort liefern können. VB
mellomania
nur weil dein immunstatus unklar ist heißt das nicht, dass du ein komplettes bv bis ende erhälst. der betriebsarzt emfpiehlt dem AG ein komplettes bv auszusprechen und zwar bis zu dem zeitpunkt, an dem dein immunstatus GEKLÄRT ist. DANN erst sieht man, wo die immus fehlen und kann dann ein weiteres bv ausstellen. du kannst auch ganz ohne bv normal weiterarbeiten in dem du z.b. keine persönlichen gespräche mehr führst (falls das nicht mehr möglich sein sollte weil bestimmte immus fehlen) oder gutachten schreibst. wenn die untersuchungen abgeschlossen sind, wirst du sehen, welche immus fehlen und wie es dann weitergeht.
Frau Sonnenblume
Hallo Mellomania, das war unklar ausgedrückt: ich darf bis zum Ende der Schwangerschaft keinen Kontakt mehr zu Kindern haben, da mir bestimmte Titer fehlen. Ich weiß, dass ich andere Tätigkeiten machen darf, arbeite auch gerade noch. Mein Arbeitgeber kann mich mit diesen Einschränkungen nur nicht bis zum Mutterschutz beschäftigen, da wir ein kleiner Betrieb sind und er jemand für die anderen Tätigkeiten braucht. Viele Grüße
sunniva
Hallo Sonnenblume, ich habe ein Teilzeitbeschäftigungsverbot gehabt. Von 8 auf 5 Stunden täglich runter. Meine Frauenärztin hat das ausgestellt und die Krankenkasse hat dem AG die Differenz erstattet. War alles kein Problem. Sprich mit deinem Frauenarzt, wenn der AG dir das nicht geben kann. Bei mir war es aufgrund gewisser Tätigkeiten. Alles Gute sunniva
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