Mitglied inaktiv
Hallo, ich befinde mich derzeit in der 18. SSW und arbeite VZ als Altenpflegerin in einem Pflegeheim. In diesem Job ist die körperliche und psychische Belastung extrem, auch weil am Arbeitsplatz eine Umbauphase stattfindet und der Lärm nur schwer zu ertragen ist. Ist es verantworlich, das mein Frauenarzt mich weiterhin arbeiten schickt, obwohl er von den Problemen weiß?
hallo, hier sind dem behandelnden Frauenarzt oder Frauenärztin auch die Hände gebunden: diese ist ein immer wieder heiss diskutiertes Thema auch in der Fachliteratur und darüber hinaus für viele Frauenärzte unverständlich geregelt: Eine Schwangere krankschreiben, darf man nur, wenn ein medizinischer Grund vorliegt, sie also entweder krank ist oder infolge der Arbeitsbelastung/Arbeitssituation z.B. vorz. Wehen hat. Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entständen. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muß die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgestz im Netz unter http://www.steuernetz.de/gesetze/muschg/19970117/index.html sowie in einem interessanten Übersichtsartikel zu dieser Frage aus dem Deutschen Ärzteblatt: Behrmann, Jürgen:Ärztliche Bescheinigungen und Zeugnisse: Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz: Unterschiede Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 8 vom 25.02.00, Seite A-466; nachzulesen unter www.aerzteblatt.de und dann im Archiv unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot mit den Jahreszahlen eingeben. Ansonsten muss die Frage des weiteren Vorgehens mit dem FA oder der FÄ erörtert werden. VB
Mitglied inaktiv
Hallo, das kann nicht der FA entscheiden sondern muß Dein Arbeitgeber machen! Es gibt Beschäftigungsverbote (Mutterschutzgesetz). Du mußt mit Deinem Arbeitgeber reden! Ich habe z.b. Beschäftigungsverbot ab der 6 SSW. Nur wenn der Arbeitgeber sich weigert, kann evtl. der FA was machen, bzw. geht das dann wohl übers Gewerbeaufsichtsamt. Viele Grüße, Andrea
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