Mitglied inaktiv
Habe eben im Schwangeren- forum gelesen das man einen Streptokkokentest machen lässt zum Ende der SS. Ist er notwenig? Da meine FÄ im Urlaub ist bis zur Entbindung frage ich mich wer den Test bei mir machen soll da ich zur Vorsorge ins Kh gehe. claudia
Liebe Claudia, 1. die ß-hämolysierenden Streptokokken der Gruppe B (GBS) finden sich bei etwa 10-30% aller Schwangeren und sie können bei den Neugeborenen zu der gefürchteten Neugeborenensepsis führen. Werden diese Bakterien im Abstrich nachgewiesen, so sollten sie antibiotisch behandelt werden. Die Leitlinien sehen bei fehlendem Risiko (vorzeitige Wehen, vorzeitiger Blasensprung, belastete Vorgeschichte) aber erst eine antibiotische Behandlung unter der Geburt vor, um das Risiko schweren Lungenentzündung beim Neugeborenen zu reduzieren. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, hier vorher die Entbindungsklinik zu informieren. Nach einer persönlichen Information von Herrn Prof. Dr. Petersen (Spezialist für gynäkologische Infektionen, ehemals Universitätsfrauenklinik Freiburg) besteht während der Schwangerschaft nach erfolgter antibiotischer Therapie, aber dennoch persistierender Streptokokken und Beschwerdefreiheit der Patientin keine Notwendigkeit zu einer Dauertherapie. 2. in Deutschland wird in enger Anlehnung an die amerikanischen und kanadischen Empfehlungen und abweichend von den englischen Vorschlägen nach Empfehlungen der Fachgesellschaften und der Leitlinie eine vorgeburtliche Untersuchung aller Schwangeren zwischen 35 + 0 und 37 + 0 SSW auf ß-hämolysierenden Streptokokken der Gruppe B empfohlen. Die vorliegenden Untersuchungen zeigen, dass mit diesem Vorgehen in einem hohen Prozentsatz eine Neugeborenensepsis durch GBS verhindert wird. Dieses Screening ist allerdings nicht Gegenstand der bisherigen Mutterschaftsrichtlinien und somit stellt es auch keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung dar. Die Kosten für diese Untersuchung werden von der gesetzlich versicherten Schwangeren selbst getragen werden müssen. Sie liegen in etwa in einer Höhe zwischen 15-30 Euro. Das für Sie sinnvollste Vorgehen stimmen Sie am besten mit Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ab. VB