Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Soviele Fragen...

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Hallo Dr. Bluni, ich befinde mich in der Frühschwangerschaft nach einer ICSI. Habe 3 negative Kryoversuche und 2 negative ICSI`s hinter mir. Und nun bei der 3. ICSI hat es geklappt, ich freu mich natürlich wahnsinnig. Bin aber dennoch sehr besorgt, dass noch etwas schiefgeht. Denn ein weiterer Versuch wird von meiner Krankenkasse nicht bezuschußt und sollte etwas schiefgehen, muß ich meinen Kinderwunsch begraben. Ich weiß nicht wie ich das ertragen sollte... Warscheinlich mache ich mir deshalb noch mehr Gedanken als Frauen die auf normalem Wege schwanger geworden sind und dies theoretisch auch jederzeit wieder werden können. Für mich ist es die letzte Möglichkeit mein Wunschkind zu bekommen. Ich würde mich deshalb sehr freuen, wenn Sie meine Fragen beantworten könnten. 1)Ich würde gern ein Beschäftigungsverbot von meinem Arzt bekommen, weil es sich um eine Risiko-Schwangerschaft (künstl. Befruchtung)handelt und ich auch Beschwerden habe (u. a. Überstimulation).Ich arbeite im Krankenhaus, habe wirklich extremen Streß, Ansteckungsgefahr usw. Ist dies möglich? 2)Ab welchem Zeitpunkt sollte man die PH-Wert-Meßung in der Scheide zum Infektionsausschluß durchführen? 3)Sind Handystrahlen in der Schwangerschaft gefährlich? 4)Ist Haarefärben in der Schwangerschaft erlaubt? Wie sieht es mit Nagellack/-entferner aus? 5)War schon immer ein Mensch, der bei Arztbesuchen zu hohem Blutdruck neigt. Zu Hause ist er stets im Normbereich. Dies wird natürlich auch während der Schwangerschaft der Fall sein.Muß ich mir deswegen Sorgen machen? Oder reicht es aus einfach zu Hause nachzumessen. Ist wie gesagt nur beim Arzt der Fall. Schon jetzt vielen Dank für Ihre Antworten! Schneckchen


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, Ihre Unsicherheit in dieser Situation kann ich sehr gut nachvollziehen. Das mit dem Beschäftigungsverbot ist ganz sicher nicht ohne weiteres möglich: Individuelles Beschäftigungsverbot ist ein immer wieder heiß diskutiertes Thema auch in der Fachliteratur und darüber hinaus für viele Frauenärzte unverständlich geregelt: Eine Schwangere krankschreiben, darf man nur, wenn ein medizinischer Grund vorliegt, sie also entweder krank ist oder infolge der Arbeitsbelastung/Arbeitssituation z.B. vorzeitige Wehen hat. Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entständen. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html sowie in einem interessanten Übersichtsartikel zu dieser Frage aus dem Deutschen Ärzteblatt: Behrmann, Jürgen: „Ärztliche Bescheinigungen und Zeugnisse: Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz: Unterschiede“ Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 8 vom 25.02.00, Seite A-466; nachzulesen unter www.aerzteblatt.de und dann im Archiv unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot mit den Jahreszahlen eingeben. Ansonsten besprechen Sie die Frage des weiteren Vorgehens bitte mit Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt. 2. der beste Zeitpunkt ist ab etwa der 12. SSW bis zur 36.SSW. Näheres erfahren, Sie, wenn Sie mal auf den Banner für die ph-Messung klicken http://www.rund-ums-baby.de/info/careplan/testhandschuh.htm 3. die bisher vorliegenden, wissenschaftlichen Erkenntnisse erbrachten keine Hinweise auf negative Auswirkungen auf das Ungeborene. 4. Das Färben der Haare ist nicht grundsätzlich schädlich. Jedenfalls nicht mit den gängigen Bleichmitteln wie Wasserstoffperoxid und Ammoniumhydroxid. Diese entziehen den Haaren ihre natürliche Farbe. Da dieses Bleichen die Haare nur weiß macht, mischen einige Hersteller ihren Präparaten deshalb Bausteine künstlicher Farben bei "aromatische Amine", um ein schönes Blond zu erreichen. In diesen Blondierungsmitteln sind aber eine Reihe verdächtiger Substanzen enthalten. Sie gehen jedoch bei lokaler ANwendung nur in sehr geringem Umfang in die Blutbahn über. Hier kann es also nicht zu problematischen Konzentrationen wie in Tierversuchen, infolge des normalen Färbens kommen. Es wird deshalb empfohlen,mit dem Haarefärben schon bei Kinderwunsch und im ersten Schwangerschaftsdrittel wegen der Organdifferenzierung bem Ungeborenen vorsichtig zu sein. Hier sollte dann besser auf Haarfärbemittel verzichtet werden. Ebenso in der Stillzeit. 5. hier bietet es sich an, die Werte vorher zuhause zu messen und dem Arzt mitzuteilen oder alternativ über den Hausarzt mal ein Tagesprofil erstellen zu lassen. VB


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