Frage: Schwangerschaftsvorsorge

Hallo Herr Kahle, da ich schon Kinder habe, habe ich mich gewundert, warum in meiner jetzigen Schwangerschaft die Untersuchungsintervalle so lang sind (bis zum letzten Monat nur alle 4 und im letzten Monat nur alle zwei Wochen). Hier bei RUB steht allerdings ab der 32. SSW alle 14 Tage und im letzten Monat alle 7 Tage. Meine letzten Schwangerschaften verliefen ohne Besonderheiten. Ich habe allerdings nach der vorigen Geburt die Krankenkasse gewechselt und beim Arzt wurde mir nur gesagt, dass die Krankenkasse häufigere Intervalle nicht bezahlt bzw. dass herausgefunden wurd, dass häufige CTGs nicht so gut seien. Als ich bei der KK angerufen habe, hieß es nur, dass die Intervalle ja in den Mutterschutzrichtlinien festgelegt sind und daher bei allen Krankenkassen gleich sein müssten. Können Sie das erklären? Danke und viele Grüße

von LeaBee am 02.09.2020, 14:45



Antwort auf: Schwangerschaftsvorsorge

Guten Tag, in der Mutterschaftsrichtlinie werden folgende Untersuchungsintervalle empfohlen: Die ärztlichen Untersuchungen sollen – unabhängig von der Behandlung von Beschwerden und Krankheitserscheinungen – im Allgemeinen im Abstand von vier Wochen stattfinden. In den letzten beiden Schwangerschaftsmonaten (8 Wochen) alle 14 Tage. Bei Beschwerden ist eine Vorstellung beim Arzt natürlich immer möglich (wird nur nicht von den Kassen bezahlt, sondern wird mit einer Pauschale vergütet) Natürlich zu gering, aber das ist eben mal so:-( Bei Terminüberschreitung sollen alle 2-3 Tage eine CTG und Fruchtwasserkontrolle gemacht werden. Alle 7 Tage am Ende der SS ist nur bei vorliegenden Risiken oder Beschwerden notwendig und wird individuell mit der Schwangeren vereinbart. CTG Untersuchungen (egal wie oft!!!!!!) sollten stets indikationsgerecht sein (d.h. begründet) und schadet nicht dem Kind!! Das ist auch in Fachkreisen unstrittig. Die Untersuchungen werden normalerweisen von den gesetzlichen KK bezahlt. Ausgenommen die Ultraschalluntersuchungen außerhalb der 3 Screeninguntersuchungen. Das sind Selbstzahlerleistungen. Ich hoffe Ihnen damit ein wenig geholfen zu haben. Alles Gute wünscht Ihnen. Dr. Christian Karle

von Dr. med. Christian Karle am 02.09.2020



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