Krebschen83
Sehr geehrter Herr Dr. Bluni, ich hätte eine Frage zu den Vorsorgeuntersuchungen. Mein FA macht wenn kein Ultraschall ansteht nur Wiegen,Urin und kurzes abtasten am Bauch. Ist das nicht zu wenig? Mindestens nach den Herztönen könnte doch geschaut werden oder? Auch das erste bei der Feststellung der SS war ein Blatt mit vielen Untersuchungen die ich mir "kaufen" kann, besonders die US Pauschale für 120Euro und die Pränataldiagnostik für 150Euro würde sie mir sehr ans Herz legen. Einmal war ich wegen einem Zwicken in der Scheide beim FA da er davor bei einer Untersuchung meinte ich hätte was mit der Blase, deshalb bin ich lieber auf Nummer sicher gegangen und zum FA aber nicht mal mit beschwerden hat der FA nachgeschaut ob das Baby noch lebt. Das ist mein erstes Baby und ich bin 27 Jahre alt. Mich würde einfach Interessieren ob das normal ist oder Geldmacherei? Vielen lieben Dank für Ihre Antwort im vorraus Doris
Liebe Doris, 1. das liegt sicher im Ermessen jeder Frauenärztin /jedes Frauenarztes, wie sie/er dieses handhabt. 2. die Tatsache, dass die Erwartungshaltung der Patientin hinsichtlich der Kostenübernahme diverser Untersuchungen mit dem Leistungsangebot der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) häufig nicht entsprechend zu vereinbaren ist, führt im alltäglichen Praxisleben dazu, dass es eben immer wieder Diskussionen zu diesen Dingen gibt, was eben auch durch Missverständnisse, Kommunikationsprobleme und Fehlinformationen der Patientinnen bedingt ist. Es ist richtig, dass hier seitens des Arztes und des Praxisteams, der/die eine "Zusatzleistung" anbietet, eine objektive Vorabinformation der Patientin über den Inhalt, die Vor- und Nachteile und auch über die Kosten der Untersuchung, die nicht von der Gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden, erfolgen muss. Das Bewusstsein, dass man sich hier um seine "Kundin" kümmern muss, wenn man für eine Leistung zusätzliches Geld bekommt, hat sich wohl noch nicht überall durchgesetzt. Dazu gehört dann auch zu jeder Leistung, die in Anspruch genommen werden kann, erstens vorher eine Aufklärung zu erfolgen hat, dass diese kostenpflichtig ist und zweitens eine Rechnung mit Auflistung der Faktoren nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit den entsprechenden Multiplikationsfaktoren. 2. wenn Sie also in jedem Fall immer einen Ultraschall wünschen, weil Sie sich dann besser fühlen, dann können Sie diesen selbstverständlich auch bekommen. Aber eben nicht kostenlos :) 3. bei Interesse können Sie in den online abrufbaren Mutterschaftsrichtlinien nachlesen, was Gegenstand der Untersuchungen in einer normal verlaufenden Schwangerschaft ist. Die Internetadresse ist http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/19/ (letzter Abruf:10.12.1010) Eine gynäkologische Untersuchung ist bei Beginn der Schwangerschaft vorgesehen. Dabei wird im Urin auch nach einer Chlamydieninfektion (virusähnliche Bakterien) geschaut. Gegebenenfalls kann Ihre Frauenärztin/Frauenarzt dann noch nach Bakterien & Pilzen schauen und den ph-Wert bestimmen. Auch sollte ein aktueller Krebsabstrich vorliegen. Eine regelmäßige Kontrolle des ph-Wertes ist in jedem Fall nicht vorgesehen. Ist der weitere Verlauf unauffällig und liegt kein Risiko vor (z.B. Zustand nach Frühgeburt oder sehr frühem Blasensprung)und es gibt keine vorzeitigen Wehen, sind weitere gynäkologische Tastuntersuchungen nicht vorgesehen, auch wenn dieses schon lange – aber eben nur in Deutschland - tägliche Praxis ist. Bezüglich all der im deutschen Mutterpass aufgelisteten Untersuchungen gibt es mittlerweile auch in der Fachwelt eine Diskussion, inwiefern all diese dort aufgeführten Dinge inklusive der regelmäßigen vaginalen Tastuntersuchung bei jedem Besuch, selbst wenn die Frau beschwerdefrei ist, wirklich noch das bewirken, was damit beabsichtigt war, nämlich unter anderem die Rate an Frühgeburten zu reduzieren. Das Vorgehen, wie bei uns in Deutschland während der Schwangerschaft gibt es nämlich in vielen anderen technisch hoch entwickelten Ländern Europas, wie auch den USA, die keine höheren Zahlen an Frühgeburten oder Müttersterblichkeit aufweisen, so nicht. Hier ist eher zu unterstellen, dass die Frauenärztin/Frauenarzt sich daran orientiert, dass sie / er eben bei unauffälligem Verlauf nicht jedes mal vaginal untersucht, was bei uns zwar vorgesehen ist, was aber sicher im Ermessen des Arztes liegt, hier auch mal drauf zu verzichten. Am besten sprechen Sie offen über den genauen Ablauf mit der Ärztin / dem Arzt, um eventuelle Missverständnisse auszuräumen. 4. das Abhören der Herztöne ist in den Mutterschaftsrichtlinien bei jeder Kontrolle vorgesehen. Das kann in den ersten Wochen einfachsten per Ultraschall erfolgen, ohne, dass das Kind jedes Mal durchgemessen werden muss. Im späteren Verlauf kann der Herztonaufzeichner des CTG-Gerätes benutzt werden. VB
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