Mitglied inaktiv
nach einen Spätabort in der 18. SSW im Dez. wurde ich genetisch untersucht. Festgestellt wurden: PAI1 (4G/5G) Genotyp 4G/4G und eine Mutation MTHFR A1298C ohne Veränderung des Alels C677T. Empfohlen wurde mit der Diagnose Schwangerschaft ASS 100. Da wir bis vor kurzem verreist waren, musste ich - zum Feststellen der Schwangerschaft am 14.06. (6.SSW - mit Herzschlag - lt. Arzt - mein Es war sicher am 17.05.) zu einem anderen Arzt, der nach meinen Hinweis auf den Befund meinte: ASS 100 gibt es erst ab der 12. SSW - also erhielt ich nichts. Ich habe hier zu Hause erst am 01.07. (im neuen Quartal) einen FA Termin und bin höhst beunruhigt, denn ich hatte immer extrem starke Übelkeit in den voran gegangenen SSW - und jetzt nur ganz leicht am Abend, sonst nichts weiter. Muß ich nun Angst um mein Baby haben? Wie kann ich mich jetzt am besten verhalten? Kann ich einen weiteren Abort vorbeugen? Danke für Ihre Hilfe. mfg
Hallo, 1. sicher ist es für Sie wichtig, zu wissen, dass die Schwangerschaften individuell völlig unterschiedlich verlaufen können; mit zum Teil völlig neuen und auch unterschiedlichen Erfahrungen bei bestimmten körperlichen Veränderungen. Und so kann auch die Anwesenheit/das Fehlen und oder Intensität der typischen Schwangerschaftssymptome und schwangerschaftstypischer Beschwerden variieren. Dieses Phänomen hat aber nur selten eine klinische Bedeutung für den aktuellen Zustand der Schwangerschaft. Insofern können Sie bei bisher unauffälligen Untersuchungsbefunden meist beruhigt sein. Sofern Sie aber verunsichert sind, sprechen Sie in jedem Fall mit Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt. 2. die genannte Mutation Plasminogen-Aktivator-Inhibitor Typ 1-Gen (PAI1) gehört in den Formenkreis der so genannten Thrombophilien. Liegt eine Thrombophilie (erhöhte Gerinnungsneigung; Zustand nach Thrombose) vor, dann ist hier sicher ein erhebliches Wiederholungsrisiko, gerade in der Schwangerschaft gegeben. Und das HELLP-Syndrom in der Vorgeschichte stellt sicher ein zusätzliches Risiko dar. Hier ist es dann sehr ratsam entweder über den Frauenarzt /Frauenärztin mit einem Speziallaboratorium, das sich in der Diagnostik der Thrombophilien gut auskennt, oder über eine entsprechend erfahrene, klinische Einrichtung abzuklären, ob schon von Beginn der Schwangerschaft an - wie empfohlen - neben Kompressionsstrümpfen auch ein Mittel zur Blutverdünnung benötigt. Liegt bei der Schwangeren ein Risiko vor: Zustand nach Thrombose oder eine angeborene Blutgerinnungsstörung, so kann eben die Verordnung z.B. eines niedermolekularen Heparins zur Blutverdünnung notwendig werden. Dieses reduziert dann ganz erheblich das durch die Gerinnungsstörung oder die Situation nach einer durchgemachten Thrombose erhöhte Risiko für eine Thrombose oder Embolie. Dieses sollte dann über 6 Wochen nach der Geburt fortgesetzt werden. Eine Schwangerschaft ist bekanntermaßen ein Zustand, der auch ohne eine solche Vorgeschichte dazu führt, dass Thrombosen & Embolien häufiger vorkommen können. Mögliche Nebenwirkungen unter einer solchen Therapie treten selten auf, sollten aber bedacht werden: es kann zum Abfall der Blutplättchen kommen oder Blutungen hinter dem Mutterkuchen, beim Kind sind keine negativen Folgen zu erwarten. Bitte sprechen Sie sich aus diesem Grund zum weiteren Vorgehen mit Ihrem behandelnden Frauenarzt oder Ihrer Frauenärztin und einer Gerinnungsambulanz ab. VB
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