Lain
Hallo noch mal eine Frage zu der Schambeinentzündung. Warum bekommt man deswegen kein beschäftigungsverbot? Ich habe ja die Beschwerden Schwangerschafts bedingt. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, wenn Sie dazu einmal unsere Informationen unter der Adresse https://www.rund-ums-baby.de/schwangerschaftsberatung/beschaeftigungsverbot.htm lesen,können Sie feststellen, dass für ein solches Beschäftigungsverbot unter normalen Umständen nicht eine Krankheit der Schwangeren der Grund ist, sondern die Bedingungen am Arbeitsplatz. Liebe Grüße VB
3wildehühner
Du bist ja grundsätzlich krank, wenn du eine Schambeinentzündung hast. Ein Beschäftigungsverbot bekommt eine Schwangere, wenn die Ausübung des Berufes die Schwangerschaft gefährdet und der Arbeitgeber keine alternative Arbeit anbieten kann.
Lain
Ja gut, aber ich kann ja nicht richtig und auch nicht lange stehen oder laufen. Dazu kann es passieren (laut Chirurg) das ich dadurch einen Schambein Bruch mir zuziehen könnte.
Deswegen besteht ja eine Gefährdung für mich, das es noch schlimmer werden kann. Finde bei dieser Erkrankung (für mich persönlich) den Grad zwischen wird schon gut gehen und ich könnte was verschlimmern echt schmal. Zumal ich beim ersten Kind auch schon Beschwerden hatte, die ignoriert wurden und mein Kind dadurch fast (verkürzet Gebärmutterhals) 8 Wochen zudrücken kam.
Himbeere2008
Wenn du als Patientin bei ihm in Behandlung bist, kann und darf ich er dich auch krankschreiben. Ein BV bekommst du dafür nicht.
Lain
Der Chirurg stellt mir wohl eine AU aus, aber allerdings sehe ich das etwas kritisch 3 Monate jetzt krank geschrieben zu werden, weil ich einfach einen finanziellen Nachteil davon habe.
Felica
Du bist nicht arbeitsfähig, damit fehlt die wichtigste Voraussetzung für ein BV. Also AU. Und welche finanzielle Nachteile hast du? Sind die wichtiger wie deine Gesundheit oder die des Kindes? Oder anders gefragt, ist es dir so egal das dir das Geld wichtiger ist? Lass dir eine AU ausstellen. dann bekommst du erst einmal 6 Wochen dein Gehalt, dann eben wenn weiterhin daheim Krankengeld. Da wegen Schwangerschaft, gibt es auch keine Kürzungen beim EG. Wer weiß ob du in 6 Wochen nicht auch die Voraussetzungen für ein BV erfüllst und eine AU gar nicht mehr ausgestellt wird. Falls nicht wegen Schwangerschaft, stellt sich die Frage nach einem BV schon mal gar nicht. Man bekommt ja auch kein BV weil man sich das bein bricht und zufälligerweise auch noch schwanger ist. In dem Fall das der Arzt sagt, die Entzündung hat nichts mit der Schwangerschaft zu tun, gibt es auch Einbussen beim EG. Sonst wie gesagt nicht. Ehrlich, ich kann es kaum noch hören, wenn ich kein BV bekomme, gehe ich halt weiter arbeiten. Wie Kleinkindgetrotze. Da denke ich mir auch, so schlimm kann es nicht sein und so groß auch gar nicht die Angst das dem Kind was passiert. Weil warum sonst ist einem das BV wichtiger wie die AU.
Lain
Also ich habe mit keinem Wort gesagt, das ich dann trotzdem arbeiten gehe und mich oder mein Kind gefährde
Es geht lediglich darum das ich einfach auf das Geld angewiesen bin!
Und ja du hast recht, ein gebrochenes Bein hat nichts mit einem bv zu tun.
Allerdings habe ich die Entzündung durch die Schwangerschaft und nicht durch einen Unfall etc.
und nur deswegen ist es für mich nicht richtig nach vollziehbar wieso es dann trotzdem unter eine AU fällt.
Aber Danke für die Auskunft, auch wenn sie nicht gerade hilfreich war.
Mitglied inaktiv
Huhu Lain, ich kann deinen Ärger voll und ganz nachvollziehen! Leider sind nunmal die Regeln so. Du kannst dich mal informieren, wie das mit der AU grundsätzlich ist. Wenn du in 6 Wochen wegen anderer scheamgerschafts-bedingter Beschwerden krank geschrieben wurst, würdest du nicht ins Krankengeld kommen! Ich weiß nicht genau, wie das ist, wenn man zwischendurch gearbeitet hat (auch Urlaub!). Deswegen mein Tipp: informiere dich da mal! Alles Gute!