Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Röteln-HAH-Test

Frage: Röteln-HAH-Test

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Hallo Herr Dr. Bluni! Bei meiner ersten Schwangerschaft wurde vor 2,5 Jahren folgendes in den Mutterpass eingetragen: 1:8 IgG LIA: positiv IgM LIA: negativ Immunität anzunehmen. Diese Angaben wurden mir damals von meinem Frauenarzt nicht näher erläutert. Nun liegt mir ein positiver Schwangerschaftstest vor. Mein FA konnte per Ultraschall nocht nichts erkennen. In einer Woche habe ich wieder einen Termin. Sollte ich tatsächlich schwanger sein...was ist bezüglich Röteln zu beachten? Hätte ich mir bei den damaligen Werten Sorgen bereits machen müssen? Kontakt mit Kleinkindern meiden o.ä.? Wäre nach meiner Entbindung vor 22 Monaten eine Rötel-Impfung für mich sinnvoll gewesen? Eine Impfung während der Schwangerschaft ist wohl nicht empfehlenswert, oder? Wie sieht es während der Stillzeit aus? Im voraus vielen Dank! Sandra


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Liebe Sandra, die Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission) beinhalten bei Berücksichtigung dieses Risikos die Indikation von Röteln- und Varizellenimpfung für seronegative Frauen mit Kinderwunsch. Als schützender Titer (seropositiv) gilt bei Röteln ein HAH-Titer von größer/gleich 1:32. Bei niedrigeren HAH-Titern ist die Spezifität des Antikörpernachweises durch eine andere Methode, für welche die Reagienzen staatlich zugelassen sind, zu sichern. Mit Enzymimmunoessays (EIA), die am internationalen Standard kalibriert sind, größer/gleich 15 IU/ml erreicht werden. Insofern ist bei einem Titer von 1:16 nicht unbedingt ausgeschlossen, dass die Frau Schutz hat. Dieses sollte aber aus dem Laborbefund eindeutig hervorgehen. 2. insofern wird hier zu Beginn der Schwangerschaft der Titer erneut bestimmt. 3. Ist der Röteltiter nur grenzwertig oder nicht ausreichend, braucht die Frau sich hier nicht gleich zu sorgen. Sie sollte aber vorsorglich alle Kontakte zu bekanntermaßen an Röteln Erkrankten meiden. Schwangere, bei denen ein Befund vorliegt, der nicht auf Immunität schließen läßt, sollen aufgefordert werden, sich unverzüglich zur ärztlichen Beratung zu begeben, falls sie innerhalb der ersten vier Schwangerschaftsmonate Röteln-Kontakt haben oder an rötelnverdächtigen Symptomen erkranken. Auch ohne derartige Verdachtsmomente soll bei diesen Schwangeren in der 16. bis 17. Schwangerschaftswoche eine erneute Antikörper-Untersuchung durchgeführt werden. Besteht die Gefahr, dass eine Schwangeren angesteckt wurde, muss der Antikörperstatus vom Arzt überprüft werden. Wegen der Schwere der zu erwartenden Missbildungen, wird bei nachgewiesener Infektion das weitere Vorgehen mit den Betroffenen diskutiert. Nach der Schwangerschaft würde man der Frau bei nicht ausreichendem Immunschutz raten, sich erneut impfen zu lassen. VB


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