Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

reicht mein röteltiter aus???

Frage: reicht mein röteltiter aus???

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hallo... ich habe da eine frage, die mich sehr beschäftigt: reicht mein röteltiter???? bin in der 6. ssw... 1998 war er: 1 : 256 bei einer untersuchung im januar 2007 (aufgrund einer einstellung als erziehrin in einer kindertagesstätte) wurde wie folgt geschrieben: Rötelnvirus - Ak (IgG): 76, 6+ IU/ml (das heißt???; 1:??) Interpretation: erregerspezifisches IgG-Ak nachweisbar. der befund ist serologisch mit einer aktuellen oder einer immunisierung vereinbar. es ist von immunität auszugehen. aber wir haben ja jetzt mitte 2008... wäre der immer noch ausreichend??? zudem habe ich meinen unterlagen entnommen, dass ich keinen titer gegen ringelröteln habe. arbeite in einem kindergarten. würde ich dann ein beschäftigungsverbot bekommen???? leider wurde die schwangerschaft in der vertretungspraxis meiner frauenärztin festgestellt. meine ärztin ist erst ab dem 04. august wieder aus dem urlaub zurück und auch ich muss dann wieder arbeiten gehen. soll ich mit meinen unterlagen nochmal gegebenenfalls zur vertretung gehen, damit das mit den ringelröteln abgeklärt werden kann???? was meinen sie? wäre lieb, wenn sie mir weiter helfen könnten... vielen dank... carmen reuter


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, 1. wenn Immunitàt bescheinigt wird, sollte diese spàtestens nach 5 Jahren kontrolliert werden, wenn Kinderwunsch besteht. Bis dahin ist davon auszugehen, dass diese ausreicht. 2. Fakt ist, dass wir einer Kindergärtnerin oder Grundschullehrerin wohl kaum ein generelles Beschäftigungsverbot aussprechen müssen. Das würde wohl weit über das Ziel hinausschießen. ür Mitarbeiterinnen von Kindergärten, Kinderhorten, Grundschullehrerinnen oder Mitarbeiterinnen mit anderer Ausrichtung in solchen Einrichtungen gelten für die Schwangerschaft praktisch ähnliche Empfehlungen und Vorschriften. Allgemein sind sie im Mutterschutzgesetz niedergeschrieben: http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html Für die werdende Mutter von Bedeutung sind hier vor allem die folgenden Infektionskrankheiten: •Röteln •Zytomegalie •Ringelröteln •Windpocken Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber darüber, der/die sicher weiß, wie hier im Interesse der werdenden Mutter und ihres Kindes zu verfahren ist. Auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW http://www.arbeitsschutz.nrw.de/bp/good_practice/BesondereZielgruppen/musch.html finden Sie darüber hinaus weiterführende Informationen. Selbstverständlich sollte am besten schon vor Eintritt der Schwangerschaft sichergestellt sein, dass der Impfschutz gegenüber den wichtigsten Erkrankungen vorhanden ist. Das Amt für Arbeitsschutz in NRW schreibt dazu in seinen Informationen folgendes: "Schwangere Erzieherinnen, Kindergärtnerinnen ohne Antikörperschutz sollen keinen beruflichen Umgang mit (Kleinst-)Kindern bis zum dritten Geburtstag (d. h. dem vollendeten dritten Lebensjahr) bzw. keinen Umgang mit bekanntem CMV-Ausscheider (Ausscheider des Cytomegalie-Virus) haben. Eine Beschäftigung mit älteren Kindern ist möglich nach einer intensiven Beratung/Unterweisung durch den Betriebsarzt/Arbeitsmediziner und konsequenter Expositionsprophylaxe . Das heißt, keine Begleitung der Kinder beim Toilettengang o.ä., keine Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. Enge und häufige Körperkontakte (z.B. Küssen) sollen gemieden werden. Nachzulesen unter http://komnet.nrw.de/callcenter/prg/details_dr.xp?GA0%26C99854598348976%26CALLCENTER%26NRW%26DR%264671%26%26;;%26ARB%26 Theoretisch kann hier auch, wenn keine Vorsichtsmaßnahmen möglich sind, ein Beschäftigungsverbot ausgestellt werden. Am besten wird es sein, wenn Sie dazu offen mit Ihrer Vorgesetzten sprechen. VB


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