Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

rechtsfragen schwangerschaft

Frage: rechtsfragen schwangerschaft

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Hallo habe eine frage und war weiß ich seid 2 TAgen das ich schwanger bin.Ich arbeite als Zahnmedizinische fachangestellte in einer Zahnarztpraxis.Meine Chefin weiß schon bescheid. Ist es richtig das ich ab dem tag der bekanntmachung der schwangerschaft nicht mehr am stuhl arbeiten darf oder? wie sieht es denn mit der Anmelung aus sie iat auf der gleichen etage wie Behandlungsräume und Rötgenraum ist das zulässig dann weiter zu arbeiten an der anmeldung?


Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, 1. Hier gelten für eine Arzthelferin ähnliche Vorschriften, wie für die Krankenschwester. Diese können Sie im Mutterschutzgesetz nachlesen: http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html (letzter Abruf 5.2.2012) Hier sind für die Arzt- und Zahnarztpraxis insbesondere die Blutentnahmen, Patienten mit ansteckenden Krankheiten, Spritzen und evtl. das Röntgen zu nennen. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber darüber. Auf den Seiten Landes Berlin finden Sie weitere Hinweise zum Mutterschutz im Gesundheitswesen unter der Adresse http://www.berlin.de/lagetsi/themen/39625.html (letzter Abruf 5.2.2012) und beim Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW und der Landesanstalt für Arbeitsschutz in NRW unter der Adresse http://www.arbeitsschutz.nrw.de/bp/good_practice/BesondereZielgruppen/musch.html 2. weiteres kann Ihnen unsere Juristin, Frau Bader in ihrem Forum, beantworten. VB


Baby_2011_Xx

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die Cousine von meinem Freund ist auch Zahnmedizinische Fachangestellte und durfte ab dem Tag der Bekanntmachung , also ab da wo die Chefin wusste das sie Schwanger ist überhaupt nicht mehr arbeiten. Wegen dem Rötgen und den giftigen Stoffen usw.. wurde aber auch vom FA bestätigt und hatte da son Zettel


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