Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Rauchfleisch und Notdienst

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Rauchfleisch und Notdienst

Mitglied inaktiv

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Hallo Dr. Bluni! Darf man in der Schwangerschaft frisches Rauchfleisch (Aufschnitt) essen? Das ist ja so was wie roher Schinken... Und wie sieht es aus wenn man in der Schwangerschaft mal am Wochenende (oder überhaupt)ins Krankenhaus muß (Notdienstmäßig). Muß man dann auch die 10,- Euro bezahlen? Bei Schwangeren ist das doch anders, oder? Danke für die Antwort! Wünsche IHNEN UND ALLEN ANDEREN AUS DEM FORUM SCHÖNE OSTERTAGE! Liebe Grüße, Jessica


Dr. med. Vincenzo Bluni

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liebe Jessica, solche Wurstwaren dürfen, sofern sie behandelt sind (geräuchert) und keine Rohwurst im eigentlichen Sinne sind, auch in der Schwangerschaft verzehrt werden. Wenn Sie notfallmäßig am Wochenende in die Klinik müßten, dann fällt in jedem Fall die Gebühr für Ihre Krankenasse (fälschlicherweise auch als "Praxisgebühr" bezeichnet) an. Dieses kann umschifft werden, indem Ihre Frauenärztin/Frauenarzt zu Beginn des Quartals für eine solche Situation eine Überweisung ausstellt, die dann vorgelegt werden kann. VB


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