Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Pap-Wert: was tun in Schwangerschaft?

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Pap-Wert: was tun in Schwangerschaft?

Baywatch

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Hallo, ich brauche dringend Ihren Rat. Seit ca. 3 Jahren hat meine Frau (wird im April 40) beim Abstrich immer wieder kontrollbedürftige Pap-Werte - mal war es Pap 2, dann Pap 3, dann sogar Pap 3d...Regelmäßig wurde alle 3 Monate (bei Pap 3 und 3d ) bzw 6 Monate (bei Pap 2) kontrolliert. Dann wurde meine Frau schwanger und wir hatten eine Fehlgeburt im März 2016. Danach war es erst Pap 2, dann bei einer Kontrolle kurz danach aber wieder Pap 3d und nun aktuell war es im September 2016 wieder Pap 2. Daraufhin hieß es, dass eine erneute Kontrolle nach 6 Monaten, d.h. im Februar 2017 stattfinden soll. Das ist ja nun. Mittlerweile ist meine Frau in der 24. Woche schwanger und der errechnete Geburtstermin ist Anfang Juni. Allen Untersuchungen zufolge ist das Kind völlig gesund und normal entwickelt. Aber nun steht halt der Pap-Test wieder an. Wir haben ehrlich gesagt Angst davor, dass schon alleine die Untersuchung / Abstrich eine zusätzliche Gefahr für das Kind bedeuten könnte. Noch mehr Angst haben wir, falls der Arzt eine Gewebeprobe entnehmen wollen würde - von einer Konisation mal ganz zu schweigen... Unsere Frage ist daher, wie angesichts der bestehenden Schwangerschaft und der einmal schon eingetretenen Fehlgeburt in Verbindung mit der Tatsache, dass nun eine Risikoschwangerschaft (Alter meiner Frau, vorhandene Fehlgeburt letztes Jahr) vorliegt, vorgegangen werden sollte? Ist ein erneuter Abstrich = Pap-Test schon gefährlich fürs Kind? Und bei welchem Pap-Wert (2, 3, 3d usw) sollte man dann in unserer speziellen Situation welche Maßnahme ergreifen? Wann kann man die Geburt abwarten und wann sollte man vorher eine Maßnahme ergreifen und welche? Vielen Dank für Ihre Hilfe !!!


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, 1. mir kommt es natürlich auch darauf an, welche Nomenklatur zur Beurteilung verwendet wurde. 2. wenn es die alte Beurteilung ist, dann wäre ein PAP 2 ohne zusätzlichen Buchstaben ein unauffälliger Befund. 3. gibt es eine entsprechende Vorgeschichte, ohne dass sich die Situation dauerhaft ändert, dann kann ich der Frau nur dazu raten, sich dann noch einmal in einem größeren Zentrum in einer speziellen Sprechstunde vorzustellen, weil die Ärzte dort dann mit dem Mikroskop auf den Muttermund schauen können und ein vorsichtig entnommene Abstrich wird auch in der Schwangerschaft unbedenklich bleiben. Herzliche Grüße VB


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