Mitglied inaktiv
Guten Tag Herr Dr. Bluni, nochmal zur sachlage wegen der mir Ausgestellten Rechnung von meinem Frauenartz... Zu dem Zeitpunkt (Oktober 2003) für den ich die Rechnung bekommen habe war ich 19 Jahre alt, bin erst im Dezember 20 geworden. Nun habe ich für die darauffolgende Spritze im Januar auch eine Rechnung bekommen. Auf beiden Rechnungen sind jeweils zwei Punkte aufgeführt: 1. Beratung auch telefonisch 10,73 Euro 2. Injektion, s.c./s.m./i.c./i.m. 5,36 Euro Daraus schließe ich das er mir Kosten für die verabreichung der Spritze und für eine Beratung in Rechnung stellt. Die aber ja für Oktober, da ich noch keine 20 Jahre alt war, eigentlich im ganzen sinne nicht rechtens ist. Und für den Januar zumindest der Punkt Beratung nicht zutreffend wäre, da sie sagten das die Beratung noch Kassenleistung ist. Zumal ich mich im Januar auch an keine Beratung geschweige denn von mir gestellte Frage erinnern kann.. Ist das richtig? Danke nochmal im Vorraus, Sabrina
liebe Sabrina, sicher bin ich weder Abrechnungsexperte, noch steht es mir zu das Abrechnungsgebahren anderer Ärzte hier zu beurteilen. Dies allein schon deshalb nicht, weil man hier immer zwei Seiten hören und kennen muss. Richtig ist, dass Leistungen zum Komplex Verhütung bis zum 20. Lebensjahr als Kassenleistung abzurechnen sind. Danach steht es dem Arzt sicher frei, der Frau für die Leistung der Spritzenverabreichung eine REchnung auszustellen. Wie hoch sie ist und wie sie sich zusammensetzt, ist seine Entscheidung. Nur sollte man dieses -wie im Geschäftsleben üblich - wohl auch sinnvollerweise vorher eindeutig mit der Patientin besprechen und sich das Einverständnis dafür holen. VB