Mitglied inaktiv
bitte noch Nachtrag beantworten vom 11.09.09 Danke
Hallo, 1. es sind vor allem die genannten Virusinfektionen, die hier im Raum stehen und ausgeschlossen werden sollten. 2. zumindest einmalig muss auch beim Patienten nach diesen Infektionen geschaut werden. Ob die BG hier vorsieht, beim Patienten eine weitere Kontrolle durchzuführen, kann ich nicht sagen. VB
Mitglied inaktiv
Sorry das ich mich einmsiche. Die BG sieht es beim pat. gar nicht vor. Obwohl es auch wir so handhaben den Pat. auch zu untersuchen beim Stich. Nur bei der AH sieht es die BG vor. Nach dem Stich, dann ca.4-6- Wo später,dann etwa 6 Monate und 1 Jahr. So stand es zumindest bei uns in den Vorschriften. Normal darfst du in der ss doch gar nichts damit zu tun haben.
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