Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Muss ich jetzt in psychiatrische Behandlung?

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Muss ich jetzt in psychiatrische Behandlung?

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Ich bin jetzt in der 15. Ssw und mache ein freiwilliges soziales Jahr (jetzt schon 14 Monate dabei, da ich verlängert habe) in der Psychiatrie. Seid einiger Zeit habe ich eine Menge Ängste, bezügl. einiger aggressiver Patienten und auch infizierten Patienten mit MRSA und Hep-C. Das Fass zum überlaufen brachte jedoch eine Neuaufnahme einer jungen Patientin, die eine Fehlgeburt erlitt. Sie macht sich schwere vorwürfe durch den Verlust und leidet ständig unter Angst- und Panikattacken. Ebenfalls bekommt sie richtige Heul- und Schreikrämpfe sobald sie kleine Kinder sieht. ICh habe Angst, dass sie von meiner SS erfährt und ebenfalls wieder einen Heulkrampf meinetwegen ausgelöst wird. Und nebenbei herrscht ständige Angst vor gefährlichen Infektionen und Unfallgefahren durch die potentiell aggressiven Patienten. Ich hatte ausführlich mit meinem FA darüber gesprochen, und er ist der Meinung, dass er da auch nichts machen kann. Er kann schließlich nicht jede Krankenschwester befreien nur weil sie schwanger ist. Dabei bin ich erstens gar keine Krankenschwester und somit auch nicht im psychiatrischen Gebiet annähernd erfahren und zweitens mache ich das ja eigentlich freiwillig. Durch diese psychische Belastung mache ich mir Sorgen um das Baby, es soll nichts davon mitbekommen und erst recht nicht drunter leiden. Zu guter Letzt riet er mir eventuell mich einem Psychiater anzuvertrauen, da meine Ängste völlig übertrieben und unbegründet erscheinen. Und schließlich müsse ich lernen mit Ängsten umzgehen. Würde mich sehr um baldige rückmeldung freuen.


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, 1. wie auch immer Ihre Ausbildung ist, gelten für Sie, wir für jede Krankenschwester die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes im Krankenhaus 2. Diese sind auch im Mutterschutzgesetz nachzulesen: http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html Für die Arztpraxis/Klinik sind hier insbesondere die Blutentnahmen, Patienten mit ansteckenden Krankheiten, Spritzen und evtl. das Röntgen zu nennen. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber darüber, der/die sicher weiß, wie hier im Interesse der werdenden Mutter und ihres Kindes zu verfahren ist. Auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW http://www.arbeitsschutz.nrw.de/bp/good_practice/BesondereZielgruppen/musch.html und der Landesanstalt für Arbeitsschutz in NRW finden Sie darüber hinaus weiterführende Informationen. Auch beim Gewerbeaufsichtsamt des Landes Baden-Württemberg werden die Vorgaben für schwangere Frauen im Krankenhaus sehr ausführlich beschrieben http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16416/Werdende_Muetter_im_Krankenhaus.pdf?command=downloadContent&filename=Werdende_Muetter_im_Krankenhaus.pdf Selbstverständlich sollte am besten schon vor Eintritt der Schwangerschaft sichergestellt sein, dass der Impfschutz gegenüber den wichtigsten Erkrankungen vorhanden ist. 3. der Umgang mit aggressiven Patienten widerspricht hier aller Voraussicht nach den Vorgaben 4. ein Beschäftigungsverbot kann sowohl vom Arbeitgeber, oder als individuelles Beschäftigungsverbot auch von Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ausgestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie dazu beim Kompetenznetz NRW des Ministeriums für Arbeit und Soziales unter der Internetadresse http://komnet.nrw.de/ Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entstünden. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html VB


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Hallo Tschaki, ich kann Dir nur empfehlen nichts wie raus da! Dein FA spinnt ja wohl?!?!?! Ich habe selber FSJ gemacht wenn auch nicht in der Psychatrie. Ich hatte mir eine Stelle für Gerontopsychatrie angesehen und das ging gar nicht. Aber Respekt, dass Du das machst! Allerdings bist Du NUR eine FSJlerin und es ist mehr als verständlich, dass Du mit dieser Situation überfordert bist. Ich vermute mal, dass Du noch recht jung bist??? Dieser Job ist so schon sehr hart geschweige denn wenn frau schwanger ist und jetzt auch noch eine eingeliefert wurde, die unter einer FG leidet. Zu meiner Zeit war es so, dass man jederzeit aufhören konnte. Klar kann man sagen es ist besser das durchzustehen. Aber ich persönlich würde Dir dazu raten es abzubrechen und Dir einen neuen FA zu suchen! Zumal er Dir in Deiner Situation rät mit einem Psychater zu reden!!! So ein Blödsinn. Es gibt eben Situationen mit denen KANN man einfach nicht umgehen. Sei es Mangel an Erfahrung oder dass man nicht die entsprechende Ausbildung hat. Und es ist keine Schande zuzugeben, dass man es einfach nicht kann. Aber das ist ja bei Dir nicht mal der Fall - Du kannst ja. Sonst wärst Du nicht schon 14 Monate dort. Aber jetzt bist Du schwanger - eh schon schwierig! Und dann noch in der Umgebung. Rede auf jeden Fall nochmal mit einer Person Deines Vertrauens, mit der Person, die Dich während Deines FSJ in der Psycvhatrie betreut und auch mit dem oder der Zuständigen vom Träger Deines FSJs. Ich hoffe dass das einfühlsamere Menschen sind, als Dein FA (ich bin total entsetzt über dessen Reaktion!). Zur Not lass Dich erstmal eine Woche krank schreiben und denke gründlich darüber nach, wie es weitergehen soll. So schön wie ein FSJ ist (ich habe die Zeit unheimlich toll gefunden), es ist es nicht wert irgendwelche körperlichen oder seelischen Schäden davonzutragen. LG und alles Gute, Leni


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hallo tschaki, ich halte deine ängste weder für übertrieben, noch für unberechtigt!!!!!!! schau, dass du deinen dienst dort beenden kannst und für dich und dein baby eine sichere umgebung schaffst! und ja, wechsel den arzt... lg und alles gute, kathilina


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