Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Mobbing.... wichtig

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

zur Vita

Frage: Mobbing.... wichtig

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo ! Ich bin im 6 monat schwanger und arbeite als zahnarzthelferin . Ich stehe den ganzen Tag und muß auch notdienst mitmachen am wochenende. meine chefin und chef schreien mich oft an und sagen mir das ich hier nichts mehr zu sagen habe und mich auch nicht mehr rechtfertigen darf. War heute soweit , das ich fast gegangen wäre. Darf ich so einfach gehen und mir eine Krankmeldung vom FA holen? halte es dort nicht mehr aus. VLG sandy


Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni

Beitrag melden

hallo Sandy, nein, eine Krankmeldung ist hier nicht so ohne weiters möglich. Aber wichtig wäre, dass man hier erst mal mit den Verantwortlichen - am besten im Beisein einer neutralen Vertrauensperson - das Gespräch sucht und ganz klar auf die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes verweist, die einzuhalten sind. Zum Thema Mobbing am Arbeitsplatz im Hinblick auf die Schwangere kann man folgendes anmerken: Nach der aktuellen Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes, ist es möglich, für eine Schwangere ein Beschäftigungsverbot auszusprechen, wenn es am Arbeitsplatz mobbing gibt. Ich habe Ihnen dazu den Artikel aus der Ärztezeitung kopiert. Das weitere müsste dann der Frauenarzt oder Frauenärztin vor Ort ggf. in Zusammenarbeit mit einem Juristen klären: "Mobbing: Verbot der Beschäftigung für Schwangere ERFURT (mwo). Immer dann, wenn Ärzte durch die Situation am Arbeitsplatz die Gesundheit einer Schwangeren oder ihres Kindes gefährdet sehen, können sie ein Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz aussprechen. Wie gestern das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in einem Urteil entschied, gilt dies auch bei einer subjektiven Stressbelastung wegen vermeintlichen Mobbings am Arbeitsplatz. Im konkreten Fall hatten die Ärzte einer Sachbearbeiterin einer Spedition im Rheinland ein unbefristetes Beschäftigungsverbot verhängt, nachdem sie über Mobbing am Arbeitsplatz geklagt hatte. Bildungsurlaub sei ihr ebenso verweigert worden, wie Freizeit für die Vorsorgeuntersuchungen, klagte die Frau. Sie müsse um ihren Job fürchten. Die Ärzte bescheinigten, die Schwangere wirke aufgelöst und gestresst. Der Arbeitgeber hielt dies für vorgespiegelt und verweigerte der Frau das Gehalt. Das Landesarbeitsgericht gab zunächst dem Arbeitgeber Recht. Es gebe keine objektiven Anhaltspunkte für Mobbing. Der Stress habe nach ärztlichem Bekunden keinen Krankheitswert. In oberster Instanz hob nun das Bundesarbeitsgericht dieses Urteil auf und verwies den Streit an die Vorinstanz zurück. Auch bei fehlendem Krankheitswert könne die subjektive Belastung am Arbeitsplatz einen Gefährdungswert für das Kind haben. Es sei daher auch die "subjektive Stresssituation der Klägerin" zu prüfen, wenn diese zu realen Belastungen führe, führten die Richter weiter aus. Voraussetzung für ein Beschäftigungsverbot sei aber auch dann, dass der Stress im Zusammenhang mit der Arbeit stehe. Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Aktenzeichen: 5 AZR 352/99 " In dieser Frage wird sicher unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, weiterhelfen können. Hierzu bitte mal auf den link http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115 klicken. VB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Mei, Du kannst es ja weniger offensichtlich machen (Deine Chefs werden schon wissen wie sie es deuten sollen). Sagst einfach "oh, mein Bauch tut mir so weh" und verabschiedest Dich weil Du sofort zum FA mußt. Der wird Dich sicher krankschreiben. Ich würde es aber weniger dramatisch machen, meld Dich doch morgen telefonisch krank und geh gleich zum Arzt. Ich persönlich halte zwar ncihts von krank simulierenden Schwangeren, aber die Psyche ist auch sehr wichtig und in Deinem Fall ist eine Krankschreibung vielleicht doch angebracht. Servus Karin


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hi, lass dich nicht krankschreiben!! Nee, nicht weiter da hin gehen - sondern lass dir ein Individuelles Beschäftigungsverbot erteilen! Das gibts, wenn Gefahr für das Leben von Mutter und/oder Kind besteht sowie wenn der Arbeitsplatz nicht die Richtlinien für Schwangere einhält, was bei dir ja alles der Fall ist - Überstunden, Wochenendarbeit, ständiges Stehen und dazu Mobbing, das muss sich keine Schwangere gefallen lassen! Der Vorteil bei dem Verbot besteht darin, dass du keinerlei Verdienstausfall hast, sondern 100 % Lohnausgleich kriegst (bis 15 Leute in der Firma zahlt das die KK, ab 16 Leute zahlt der Chef). Das ist auch für die Zeit des Mutterschaftsgeldes wichtig, welches ja auf der Lohngrundlage ausgerechnet wird. Und es dürfen Schwangeren durch ihre Schwangerschaft keine finanziellen Nachteile entstehen, deshalb ist das besser als krank schreiben. Sollte der FA diese Regelung nicht kennen, dann frage ganz gezielt danach, in den Leistungskatalogen für Schwangere steht das alles drin. LG und lass dich nicht fertig machen!! Gabi


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Sandy, meine Vorschreiberin hat dir da schon einen sehr guten Rat gegeben (Beschäftigungsverbot). Darüberhinaus würde mich mal interessieren, ob deine SS vom Chef überhaupt dem Gewerbeaufsichtsamt gemeldet wurde, wie es Vorschrift ist! Diese Behörde ist dafür zuständig, deinen Arbeitsplatz zu besichtigen und deinem Chef zu sagen, was du alles nicht mehr tun darfst. Du darfst bei der zuständigen Behörde ruhig mal nachfragen! Ich arbeite im Labor, und als ich schwanger wurde, kamen die Behördenfuzzis und erteilten mir ein komplettes Beschäftigungsverbot wegen gefährlicher Chemikalien, natürlich beim voller Lohnfortzahlung. Als dann meine Kollegin schwanger wurde, kamen sie gar nicht mehr erst und schickten gleich den entsprechenden Bescheid. Ich könnte mir vorstellen, daß du z.B. keine Amalgamdämpfe einatmen darfst und deshalb nicht mehr assistieren darfst. So lange stehen und Dienste natürlich eh nicht. Laß dir das nicht mehr gefallen! Da kriegt man ja schon einen Wutanfall, wenn man nur liest, wie du da behandelt wirst. Alles Gute! Claudia


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.