Mitglied inaktiv
lieber herr dr. bluni, danke für ihre antwort zur arztrechnung! mein arzt hat bei mir in der 10.ssw eine ultrasschalluntersuchung nach A1006 für 241 € abgerechnet. später in der 14.ssw hat er noch das ersttrimesterscreening/nf messung gemacht und das gleiche nochmal abgerechnet. die kasse zahlt das nicht. welche art der untersuchung könnte beim ersten mal gemacht worden sein? gibt es noch eine andere art der missbildungsdiagnostik? danke für ihre hilfe!
hallo, wenn dieses nach der GOÄ eine für Ihren Arzt abrechenbare Position ist, dann ist das schon berechtigt. Andererseits sollte man seine Patientin hier nicht im Regen stehen lassen und hier schauen, ob sich die Rechnung abändern lässt. Meist findet sich hier ein Weg. Sprechen Sie in jedem Fall mit ihm darüber. VB
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