Nana_31
Hallo Hr. Dr. Bluni, ich habe soeben bemerkt, dass ich für die Zubereitung von Bechamel ein paar wenige Esslöfel Weizenmehl verwendet habe, das schon über ein Jahr abgelaufen war. Tierchen waren sicher keine drin. Ad acta legen in die Kategorie "Blöd gelaufen aber abhaken?" In diesen Tagen hat man irgendwie zu viel Zeit, um sich über Belanglosigkeiten Gedanken zu machen :( Lg
Hallo, Blöd gelaufen und abhaken. Fertig. Liebe Grüße VB
Dreikindmama
Solange keine Motten im Mehl waren und das Mehl nicht ranzig gerochen hat, kannst du das Mehl noch verwenden. Außerdem heißt es mindestens haltbar bis und nicht sicher tödlich ab. Gruß Sylvia
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