Lilliwilli
Hallo Herr Dr. Bluni, eine Freundin von mir ist verbeamtete Lehrerin und in der 19. Woche schwanger. Der Beruf setzt ihr momentan sehr zu, sie hat körperliche Symptome (Bauchstechen, harter Bauch) und psychische (kann nicht abschalten und herunter fahren, ist dauernd unter Strom), zudem hat sie einen aggressiven Schüler in der Klasse, bei dem Handgreiflichkeiten nicht ausgeschlossen werden können. Nun war sie heute beim Frauenarzt und hat wieder einmal von ihren Beschwerden berichtet, hat aber lediglich eine Woche Krankschreibung bekommen. Die Ärztin meinte, es könne Schwierigkeiten mit der Versicherung geben, wenn sie länger bzw. öfter krankschreiben würde, von einem Beschäftigungsverbot gar nicht zu sprechen. Ist dem tatsächlich so? Ich bekam vor zwei Jahren bei ähnlichen Beschwerden (gleicher Beruf) ein Beschäftigungsverbot. Wie schätzen Sie die Situation ein? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
Hallo, Nein, dem ist ganz bestimmt nicht so. Ein Beschäftigungsverbot kann in einer derartigen Situation aber nicht ausgestellt werden. Dieses setzt ganz bestimmte Voraussetzungen am Arbeitsplatz voraus, die in vielen Fällen bei der Lehrerin nicht gegeben sind. VB