Mitglied inaktiv
Hallo Dr. Bluni ich habe mal wieder eine Frage :-) bei meiner ersten Schwangerschaft 2005 hatte ich recht viele untersuchungen Ultraschall Toxoplasmose Zucker diesen stundentest Doppler 3d-4d und ich musste nichts selber bezhlen. Nun bei meiner 2. Schwangerschaft muss ich alles selber bezahlen (nicht das es mir es nicht Wert ist bin nur verwundert). Jede untersuchung z.b. Toxoplasmose 45 Euro 3mal Ultraschall frei jedes weitere 25 Euro 3d 185 Euro nun soll ein Zuckertest gemacht werden der soll nun 15 Euro kosten. Ich habe meine Fa darauf angesprochen und sie meinte nur schnell sie würde gerne wissen wie meine alte Fa fieses alles mit der Krankenkasse abgerechnet hat. Ich finde das ehrlich gesagt schon seltsam. haben sie eine Ahnung warum das so ist? Entschuldigen sie das es nichts medizin. ist was ich Frage. Danke für die Antwort Flavia
Liebe Flavia, 1. die Tatsache, dass die Erwartungshaltung der Schwangeren hinsichtlich der Kostenübernahme diverser Untersuchungen mit dem Leistungsangebot der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) häufig nicht entsprechend zu vereinbaren ist, führt im alltäglichen Praxisleben dazu, dass es eben immer wieder Diskussionen zu diesen Dingen gibt, was eben auch durch Missverständnisse, Kommunikationsprobleme und Fehlinformationen der Patientinnen bedingt ist. Dazu kann jede Patientin in den online abrufbaren Mutterschaftsrichtlinien nachlesen, was Gegenstand der Untersuchungen ist. Die Adresse ist http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/19/ 2. es ist richtig, dass hier seitens des Arztes und des Praxisteams, der/die eine "Zusatzleistung" anbietet, eine objektive Vorabinformation der Patientin über den Inhalt, die Vor- und Nachteile und auch über die Kosten der Untersuchung, die nicht von der Gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden, erfolgen muss. Das Bewusstsein, dass man sich hier um seine "Kundin" kümmern muss, wenn man für eine Leistung zusätzliches Geld bekommt, hat sich wohl noch nicht überall durchgesetzt. Dazu gehört dann auch zu jeder Leistung, die in Anspruch genommen werden kann, erstens vorher eine Aufklärung zu erfolgen hat, dass diese kostenpflichtig ist und zweitens eine Rechnung mit Auflistung der Faktoren nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit den entsprechenden Multiplikationsfaktoren. 3. Fakt ist, dass sowohl die Testung auf Toxoplasmose, als auch die auf einen Schwangerschaftsdiabetes bis heute nicht in den Gegenstandskatalog der Mutterschaftsvorsorge aufgenommen wurden. Vorausgesetzt, es gibt keine medizinische Indikation. Dieses war noch nie anders! Das bedeutet für die gesetzlich versicherte Schwangere stellt dieses in den Fällen eine Privatleistung dar. 4. im Rahmen einer normalen Schwangerschaft ohne Hintergrundrisiko sind 3 Ultraschall-Untersuchungen vorgesehen: 9.-12. SSW 19.-22. SSW 29.-32. SSW Bei besonderen Indikationen (Risiko aus der Vorgeschichte oder dem Alter, Auffälligkeit, Wachstumsretardierung, andere Besonderheiten) sind weitere Untersuchungen angezeigt. Zu diesen drei Ultraschalluntersuchungen gehört nicht der differenzierte Organultraschall zwischen der 19. + 22. SSW, der in der Regel durch einen entsprechend erfahrenen Arzt für Pränataldiagnostik, meist in einer Spezialpraxis oder einem Perinatalzentrum durchgeführt wird. Ein solcher Organultraschall/ Feindiagnostik wird in der Regel nur bei einer medizinischen Indikation veranlasst; die Schwangere hat darauf keinen generellen Anspruch und kann den Frauenarzt dazu auch nicht drängen, ihr hierfür eine Überweisung auszustellen. Ähnlich verhält es sich mit Ultraschalluntersuchungen, die über das übliche Maß hinausgehen, da diese, wenn keine Indikation vorliegt (was bekanntermaßen meistens der Fall ist) von den Gesetzlichen Kassen nicht vergütet werden. Wünscht die gesetzlich versicherte Schwangere diesen zusätzlichen Ultraschall dennoch, so müssen ihr hierfür ganz klar die Kosten komplett in Rechnung gestellt werden. Es ist in dem Zusammenhang wichtig, zu wissen, dass eine solche Leistung, auch, wenn sie auf Überweisung erfolgt, natürlich nicht umsonst ist. Ausnahmen hiervon gibt es eigentlich nicht. Dass diese Vorgabe "schon mal" von dem ein oder anderen "umschifft" wird, ist bestens bekannt. Das führt dann zu genau den von Ihnen beschriebenen Irritationen, wenn die schwangere Frau auf eine Frauenärztin/Frauenarzt trifft, die sich hier an die Vorgaben hält. VB
Mitglied inaktiv
Hi, mir gehts genauso. In meiner ersten SS habe ich jegliche Medikamente bezahlt bekommen und jetzt muss ich alles selber tragen. ich versteh das auch nicht Kathi
Mitglied inaktiv
Hallo Toxoplamose musste ich schon vor 6 und 4 jahren selber Zahlen... vor 6 Jahren 85 DM und vor 4 Jahren 55€ das mit dem zusätzlichen Ultralschall leigt im ermessen des behandelten FA Zuckertest liegt im ermessen der Krankenkasse einige übernehmen den und andere nicht... wird er direkt über eine Überweisung zum Internisten bzw. Diabetologen geschickt wirst, zahlt das auch die Krankenkasse, bestehst du selber drauf musst du zahlen
Mitglied inaktiv
Hallo, also ich denke heute muß jeder fast alles selber zahlen. Der Toxoplasmose Testhat mich 20 Euro gekostet, alle Tebletten wie Folio, Calcipod usw. muß man selber zahlen. Und mir hat ein Arzt gesagt es gibt die Möglichkeit das die Krankenkasse auch die Feinsono bzw. 3D bezahlt. Die Untersuchung ist ja dazu da, um zu sehen ob das Kind gesund ist. Und wenn der Arzt drauf schreibt das die Mutter Angst hat und das deswegen die Feinsono gemacht werden muß, dann muß es die Kasse zahlen. Dafür habe ich nämlich auch nichts bezahlt und werde nichts für zahlen müssen. Sprich deinen Arzt am besten mal drauf an, sag das hat dir ein anderer Doc oder so gesagt. Alles Gute