Mitglied inaktiv
Hallo Herr Dr. Bluni, ich bin in der 40 SSW. Am 10.05. ist der errechnete Termin. Am CTG sind auch schon Wehen verzeichnet, allerdings meinte meine FA dass wir wohl über Termin gehen. Das einzige was mich jetzt etwas verwirrt ist, dass sie letzte Woche bei der VU meinte, Kopf fest im Becken und bei der VU gestern meinte sie, sie wäre sich da nicht so sicher. Der Kopf wäre noch schwer abschiebbar. Mein Wunsch-KH ist 45 Min. entfernt. Sollte mir jetzt zuhause die Fruchtblase platzen, könnte ich dann dennoch mit meinem Mann zusammen dorthin fahren oder kann die Nabelschnur trotzdem noch vorfallen? Vielen Dank für Ihre Antwort. Viele Grüße Michi
Hallo, 1. wenn der Kopf nur noch schwer abschiebbar ist, dann ist die Wahrscheinlichkeit eines Nablschnurvorfalls bei Blasensprung sicher als gering einzustufen. 2. die Schwangere braucht nach einem Blasensprung nicht generell zu liegen oder muss sich gar generell per Liegendtransport in die Klinik begeben. Es sei denn, der Frauenarzt oder Frauenärztin vor Ort würde hier eine entsprechende Empfehlung aussprechen. Jedoch sollte die Frau nicht erst 12 Stunden warten, bis sie sich in die Klinik begibt, sondern sollte sich unmittelbar nach Blasensprung dort melden. Was die Frage nach einem generellen Liegendtransport bei Blasensprung angeht, kann ich dazu folgendes sagen: es ist sicher ein wenig verwunderlich, von wem denn eine solche Empfehlung ausgesprochen wird. Von der überwiegenden Mehrzahl der Frauenärzte in Klinik und Praxis scheint dies nicht zu stammen. Die allgemeine Empfehlung an die Schwangere, deren Fruchtblase zuhause springt, ist, sich kurzfristig in die Klinik zu begeben. Und dies geschieht in aller Regel per PKW, was auch sicher für die allermeisten Schwangeren ausreicht. Die Statistiken besagen, dass ein Nabelschnurvorfall bei 0,3-07% der Schwangeren vorkommt= 3-7 Nabelschnurvorfälle pro 1000 Schwangere; bei Beckenendlage und Querlage etwas häufiger. (Pschyrembel: Praktische Geburtshilfe). Das würde bedeuten, dass man in ca. 990 Fällen einen Krankenwagen (Transportkosten ca. 300-500 Euro) bestellt, obwohl dieser gar nicht notwendig ist. In Anbetracht dieser Zahlen und der nicht gegebenen ärztlichen Empfehlung, sich generell bei einem Blasensprung per Krankenwagen in die Entbindungsklinik zu begeben, würde ich eine solche Empfehlung nicht generell aussprechen. Ich bin mir natürlich bewusst, was ein Nabelschnurvorfall bedeutet und was für Konsequenzen dies hat. Aber: hier gibt es sicher Ausnahmen, die völlig berechtigt erscheinen, nach Blasensprung der Schwangeren einen Liegendtransport nahe zu legen. Das wären zum Beispiel eine Beckenendlage, Querlage, bekanntermaßen noch hoch liegendes Kind oder wenn der behandelnde Frauenarzt oder Frauenärztin dieses für die jeweilige Schwangere für ratsam hält. VB
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