Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Kann ich ein Beschäftigungsverbot bekommen?

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Kann ich ein Beschäftigungsverbot bekommen?

amra.jahic

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Hallo Dr. Bluni, momentan bin ich in der 18. Ssw und habe viel Stress in der Arbeit. Ich arbeite als Rezeptionistin und Office Managerin insgesamt 30 Stunden die Woche. 25 Stunden davon im Büro und 5 davon im Homeoffice. Seitdem ich schwanger bin versucht mein Chef mich loszuwerden. Jetzt verlangt er, dass ich alle 30 Stunden im Büro machen muss, sonst bekomme ich eine Abmahnung. Er weiß auch, dass das unmöglich ist, weil ich die Krippenbuchungszeit von meinem Großen nicht einfach so abändern kann. Letzte Woche war ich auch krankgeschrieben, weil ich Blutungen hatte aufgrund von Stress. Momentan ist das wieder besser. Das hat meinem Chef auch nicht gepasst und dafür habe ich auch Ärger gekriegt. Vor meinem großen Sohn (2Jahre alt) hatte ich schonmal eine Fehlgeburt wegen Stress in der Arbeit. Ich bin momentan komplett am Ende und habe jeden Tag Auseinandersetzungen mit meinem Chef. Schon wenn ich ihn sehe fange ich an zu zittern und mir geht's überhaupt nicht gut. Ich weine jeden Tag nach dem anstrengenden Tag und kann kaum schlafen. Zudem kommt natürlich auch die Angst auch das Baby zu verlieren und ich komme einfach nicht mehr klar mit dem ganzen Stress. Zudem muss ich aufgrund unseres Umzugs insgesamt 3 Stunden am Tag im Zug verbringen, weil ich in der Nähe unserer neuen Wohnung noch keinen Krippenplatz bekommen habe und mein Sohn noch in die alte Krippe geht. Kann meine Frauenärztin mir wegen diesem Umständen ein Beschäftigungsverbot geben? Aber kein ganzes Verbot sondern nur, dass ich vielleicht weniger Stunden arbeiten muss z.B 20 Stunden die Woche um viel Stress zu vermeiden?


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, 1. ehrlich gesagt ist das hier wohl nicht möglich. Die genauen Rahmenbedingungen für ein solches Beschäftigungsverbot finden Sie unter entsprechenden Stichwort in unserer Stichwortsuche sehr ausführlich beschrieben. 2. bei entsprechenden Beschwerden oder Erkrankungen kann erst einmal nur eine Krankmeldung ausgestellt werden. 3. zu juristischen Fragen kann im übrigen unsere Rechtsanwältin, Frau Bader in ihrem Forum am besten etwas sagen. Herzliche Grüße VB


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