Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Infektionskrankheiten im Krankenhaus.

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Infektionskrankheiten im Krankenhaus.

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Hallo, habe eine Frage die mich nicht inruhe läßt. Ich bin in der 20 SSW und arbeite als Krankenschwester in einer Klinik, zur Zeit in der Urologie. Dort sind mir in kurzester Zeit (2 Wo.) 5 Patienten mit MRSA uns ESBL begegnet die erst im Verlauf des Aufenthaltes als Träger bekannt wurden. Ich habe, sowie bei jeden Patienten, vor der Bekanntmachung der Keimträgerschaft, Kontakt zu diesen Patienten gehabt. Frage kann dies gefählich für mein Kind sein? Meine Frauenarztin wußte es nicht, bzw konnte es nicht verneinen. Wissen Sie etwas?


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, 1. nur vorweg, ist es für Sie sicher wichtig zu wissen, dass gerade im Krankenhaus die schwangere Mitarbeiterin nicht auf einer Infektionsstation arbeiten darf oder in einem Bereich, in dem die Gefahr der Ansteckung mit bestimmten Keimen besteht! 2. bei MRSA handelt es sich um Bakterien der Art Staphylococcus aureus. Diese können bei Mensch und Tier als Bestandteil der Hautflora vorkommen. Sie sind bezeichnenderweise gegen viele Antibiotika resistent, was sie besonders gefährlich macht. Für die gesunde Schwangere besteht kein erhöhtes Infektionsrisiko. Die Staphylokokken sind in der Schwangerschaft aber dann gefürchtet, wenn sie sich im Geburtskanal befinden oder wenn eine systemische Infektion oder auch sonstige schwere Lokalinfektionen mit ihnen vorliegen. Zum Glück werden die MRSA-Stämme werden sehr selten aus dem Genitalbereich isoliert. Das Hauptreservoir dieser Stämme ist der Nasen-Rachenraum. Da diese Keime schwer zu therapieren sind, sollt vor der Entbindung eine Sanierung des Nasen-Rachenraumes durchgeführt werden. Eine Behandlung dieser Keime in der Scheide kann mit lokal desinfizierenden Zäpfchen erfolgen. Werden diese Keime bei der Schwangeren nachgewiesen, empfiehlt sich eine Sanierung auf jeden Fall vor der Entbindung, damit es nicht zur Besiedlung des Kindes kommt. Gerade während des Stillens erfolgt ein inniger Hand- und Hautkontakt zwischen Mutter und Kind, worüber eine Übertragung stattfinden kann. Auch in Einrichtungen, wie Rehakliniken, Altenheimen etc. kommt aber das Mutterschutzgesetz zur Anwendung. Dieses sieht vor, dass Schwangere nicht in Gefährdeten Bereichen arbeiten dürfen. Diese Keime müssen zwar für das Ungeborene und die schwangere Mitarbeiterin selbst keine Auswirkung haben, aber sie können hier zur Überträgerin werden. Die Berufsgenossenschaft schreibt hierzu: "Ein erhöhtes Risiko trägt auch das Altenpflegepersonal. In den Heimen sind die strengen Vorsichts- und Isolierungsmaßnahmen von Kliniken nicht realisierbar. Da Staphylokokken durch einfachen Körperkontakt, zum Beispiel Händedruck, übertragen werden, können Altenpfleger leicht zu Trägern von MRSA werden, ohne es zu bemerken." Theoretisch würde dieses bedeuten, dass ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden müsste, da hier eine Gefährdungssituation für die Schwangere besteht. Demzufolge ist es aber notwendig, die Schwangerschaft auch bekannt zu machen. 2. auf den offiziellen Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW können Sie dazu folgendes nachlesen: a. "Schwangere dürfen wegen der hohen Infektionsgefährdung und begrenzten Therapiemöglichkeiten keine MRSA-Patienten versorgen. Eine Beschäftigung außerhalb der Isolierstationen ist bei strikter Einhaltung differenzierter Hygienemaßnahmen erlaubt." b. "Nicht kolonisierte Schwangere sollten MRSA Patienten (Träger oder mit manifesten Erkrankungen) nicht behandeln, pflegen bzw. engen körperlichen Kontakt mit ihnen meiden. Beim Umgang mit MRSA – Trägern (Arbeitskollegen, aber auch Familienmitglieder..) sind die Grundregeln der persönlichen Hygiene, sowie die Empfehlungen vom Robert-Koch-Institut zur Prävention und Kontrolle von MRSA im Krankenhaus ( http://www.rki.de/GESUND/HYGIENE/HYGIENE.HTM ) zu beachten. Die Empfehlungen für die Beschäftigten in Alten- und Pflegeheimen in der ambulanter Pflege sind unter http://www.nlga.niedersachsen.de/mrsa/mrsa_ho.htm zu finden. Da MRSA ziemlich umweltresistent ist, kann bis 18 Stunden auf kontaminierten Gegenständen, Geräten und Instrumenten, Oberflächen oder gebunden im Staubpartikeln (beim Bettenmachen) überleben. Daher ist eine arbeitstägliche Umgebungsdesinfektion (nicht nur Patientenzimmer) durchzuführen." Für die anderen Keime werden aller Voraussicht nach die gleichen Bedingungen gelten. Sprechen Sie hierzu ggf. mit Ihrem Hausarzt. VB


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