Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Hpermesis, Beschäftigungsverbot?

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Hpermesis, Beschäftigungsverbot?

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich bin jetzt in der 20ten ssw und habe seit der 6ten ssw täglich Übelkeit und erbreche trotz tägllich einer vomex Infusion morgens uns einem Zäpfchen Abends ca. 3-4 mal am Tag. Ich habe bis ende dieser Woche ein Beschäftigungsverbot aufgrund von fehlender Ringelrötel- Imunitäten. Nächste Woche müsste ich also wieder arbeiten. Schlafe aufgrund der Übelkeit Nachts max. 4 Stunden und fühle mich psychisch grade schon gar nicht mehr in der lage zu arbeiten.Weiß nicht weiter. Bin Erzieherin und kann mir nicht vorstellen so "meinen" Kindern so gegenüberzutreten geschweige den meine pädagogische Arbeit zu leisten. Bin ja selber grade irgendwie kein Mensch. Das Maximum an Belastbarkeit ist ein Spaziergang von einer halben Stunde. Wenn ich es "übertreibe" bekomme ich umgehend die Rechnung in Form von Erbrechen. Kann ich meinen Arzt auf Grund dessen um ein Beschäftigungsverbot bitten? Eine Krankmeldung würde ja bedeuten das ich demnächst auf Krankengeld "umsteigen" würde, was sich dann ja auch auf das Elterngeld auswirken würde. Schon ein mal Danke im voraus


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, 1. in dieser Situation kann eigentlich kein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. 2. ein Beschäftigungsverbot kann sowohl vom Arbeitgeber, oder als individuelles Beschäftigungsverbot auch von Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ausgestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie dazu beim Kompetenznetz NRW des Ministeriums für Arbeit und Soziales unter der Internetadresse http://komnet.nrw.de/ Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entstünden. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html VB


Mitglied inaktiv

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ich denke, das handhabt jeder arzt etwas anders, meine bekannte hat ein bv bekommen wegen ischiasbeschwerden, auch nur deshalb damit sie nicht auf krankengeld umsteigen muss. aber das elterngeld wird nach dem gehalt vor der ss berechnet, wenn du also krankengeld kriegen würdest, hätte das keinen einfluss auf die höhe des elterngeldes. gute besserung, ich drück dir die daumen, dass du ein bv kriegst, ansonsten würd ich den arzt wechseln.


Mitglied inaktiv

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Das Elterngeld wird berechnet nach dem Einkommen vor der Geburt des Kindes (die letzten 12 Mon.) und NICHT vor der SS. Von daher ist es finanz. deutlich besser, wenn man ein Beschäftigungsverbot bekommt und nicht ins Krankengeld rutscht! Es gibt Gyn., die generell Kindergärtnerinnen aus dem Verkehr ziehen, da ja die Kleinen eine Menge Keime mit sich rumschleppen können (Ringelröteln und Co müssen nun in der SS wirklich nicht sein....), andere Ärzte sind seeeeeeeeeeeeeeehr sparsam damit! Ich bin Weißkittel und habe in der 7. SSW ein BV bekommen, hatte so niedrigen Blutdruck, so dass ich manchmal zwischen den Patienten lag- Außerdem bin ich nur mit Nachhilfe mit unseren Zwillingen schwanger geworden, da wird man ja eh mal schneller aus dem Job genommen. Mir hat das unwahrscheinlich gut getan, weil ich morgens kotzübel einfach liegen bleiben konnte und wußte: von mir will heute keiner was.... -dieser Zwang zur Arbeit zu gehen ist halt weg und das ist schon sehr angenehm, wenns einem immer nur zum Spucken ist!! Im Übrigen hat mir Agyrax (Antibrechmittel für die SS) die schwere Zeit echt irre erleichtert!! Alles Gute!


Mitglied inaktiv

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Ich seh es halt auch einfach nicht ein das ich durch eine Schwangerschaftsbedingte Übelkeit finanziell schlechter gestellt werde. Was kann ich denn dafür? Ich hatte im letzten Jahr 3 Fehlgeburten. Trotzdem scheint dies alles kein Grund zu sein Für ein BV. In diesem Fall werde ich nach ablauf des aktuellen BVs wieder arbeiten. Wenn keine anderen Gründe dagegen sprechen... Bin ja nicht krank!!! Bin schwanger!!! Macht einem aber auch alles irgendwie nicht leichter... Danke dir


Mitglied inaktiv

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aha, dann hat sich das wohl geändert..bei meiner 1 ss. wurde es jedenfalls von dem gehalt vor der schwangerschaft berechnet, aber das ist auch schon 5 jahre her..aber gut zu wissen für die jetzige schwangerschaft..


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