Hallo Herr Dr. Bluni,
da mein kleiner Zuckertest mit 160 auffällig war, musst ich zum großen oralen Glukosetoleranztest. Die Werte waren:
nüchtern: 89
1h nach 75ml Lösung: 159
2h nach der Lösung: 143
Sie liegen alle unter den erlaubten Grenzen, jedoch eher am oberen Ende. Mein Arzt war daher nicht so begeistert, dennoch muss ich nicht zum Diabetologen. Auf weniger Zucker werde ich aber auf jeden Fall achten!
Meine Fragen sind nun:
1) ich habe leider Bulimie und erbreche trotz der SS noch oftmals. Kann es das Ergebnis falsch nach oben geschraubt haben? Denn im Beipackzettel der Glukoselösung steht, dass Kaliummangel und entwässenderne Medikamente den test falsch-positiv beeinflüssen können.
2) bei Kindern wird die Menge der Glukoselösung nach Gewicht bestimmt, für Erwachsene ist es einheitlich. Kann es sein, dass ich den Zucker im Blut langsamer abbaue, da ich für meine 54kg relativ gesehen viel Glukose trinken musste?
Bitte nicht falsch auffassen, ich will keine "Freigabe" für mehr Zucker essen haben ;-) Ich war bloß geschockt von den hohen Werten, da wir Diabetes nicht in der Familie haben, ich schlank gestartet bin und auch erst 3kg zugelegt habe (SSW 25).
Vielen Dank und Gurß,
Malou
von
Malou85
am 08.04.2020, 13:10
Antwort auf:
gOGTT - grenzwertiges Ergebnis
Hallo,
1. für die Ergebnisse nach einem oralen Glukosetoleranztest gibt es offizielle Vorgaben und Grenzwerte.
2. so liegen sie wie folgt:
nüchtern: größer/gleich 5,1 mmol/l (92 mg/dl)
nach 1 Stunde: größer/gleich 10,0 mmol/l (180 mg/dl)
nach 2 Stunden: größer gleich 8,5 mmol/l (153 mg/dl)
3. Ihren Angaben zufolge liegen alle Werte darunter. Ob dann eine wiederholte Untersuchung erfolgt, sollte der Diabetologe entscheiden.
Wichtig ist natürlich, dass all diese Ergebnisse unter standardisierten Laborbedingungen erbracht wurden: Patientin war 9-12 Stunden nüchtern, die Blutentnahme erfolgte über eine Vene und die Bestimmung dieser Werte im Labor nicht über ein Blutzuckermessgerät.
4. die noch floride Essstörung ist sicherlich von sehr großer Bedeutung für Sie, den Schwangerschaftsverlauf u. Die kindliche Entwicklung.
Aus diesem Grunde empfehle ich Ihnen dringend, sich zeitnah in therapeutische Betreuung zu begeben.
Weitere Kontaktadressen sind z.B.
http://www.bzga-essstoerungen.de/
http://www.lebenshungrig.de/
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, BZgA (erste Internetadresse oben) hat übrigens ein Beratungstelefon, das Sie nutzen können:
Telefon: 0221 – 89 20 31
Die Telefonberatung ist Montag bis Donnerstag zwischen 10.00 und 22.00 Uhr und von Freitag bis Sonntag zwischen 10.00 und 18.00 Uhr zu erreichen. Dies gilt auch für Feiertage! Und dieses auch anonym.
Herzliche Grüße
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 08.04.2020