Mitglied inaktiv
Guten Tag Dr. Bluni, wir planen einen Urlaub auf einer Skihütte zuverbringen. Einer der Mitreisenden hat seit ca. 10 Tagen eine Gesichtsgürtelrose, die auf den Windpockenvirus zurückgeht. Besteht da Gefahr für mich und das Baby, ich bin der 8. SSW? Sollte ich mir besser eine separate Unterkunft besorgen? Viele Grüße, Nina
Liebe Nina, auch wenn es viele Schwangere nicht wissen, besitzen ca. 93-94% der schwangeren Frauen Antikörper und damit Schutz vor einer Erstinfektion mit Varizellen, dem Erreger der Windpocken und der Gürtelrose Das heißt, sie hatten die Infektion offensichtlich durchgemacht oder sind geimpft worden. Nach durchgemachter Infektion besteht lebenslange Immunität und eine erneute Infektion mit Windpocken ist unter normalen Umständen nicht mehr möglich. Theoretisch kann diese Schwangere mit vorhandener Immunität dann nur noch eine Gürtelrose bekommen, wenn Sie engen Kontakt zu einer Person hat, die entweder an Windpocken oder an einer Gürtelrose erkrankt ist. Beide Erkrankungen haben, wie oben angeführt den gleichen Erreger (Varizellen). Von einer Gürtelrose einer Schwangeren geht nach bisherigen Erkenntnissen aber keine Gefahr für das Ungeborene aus. Nach vermeintlichem Kontakt sollte im Zweifel also zunächst der Immunstatus geprüft werden. In der Regel lässt sich anhand eines Titers schon sagen, ob eine Person nun Immunität hat oder nicht. Bestehen dennoch Zweifel, ist natürlich für all dieses Schwangeren ein Restrisiko einer Infektion gegeben. Bei einer frischen Varizelleninfektion im 1. und 2. Trimenon (d.h. bis zum 6. Monat) sind sehr selten Syndrome bei Neugeborenen beschrieben worden (wenige Fälle in der medizinischen Literatur!), die durch Hautnarben, Unterentwicklung einer Extremität, niedriges Geburtsgewicht und verschiedene Defekte gekennzeichnet sind. Zu unterscheiden davon sind die Varizellen perinatal (d.h. um die Geburt): Tritt das Exanthem (der Hautausschlag) der Mutter früher als 4 Tage vor Entbindung auf, erhält das Kind mütterliche Antikörper, die es vor Infektion schützen oder die Manifestation mildern. Bei Eintritt des Varizellenexanthems zwischen 4. Tag vor und 2. Tag nach Entbindung ist ein solcher Schutz nicht mehr gewährleistet: Varizellen, die beim Kind dann in der 2. Woche nach der Geburt auftreten können für das Kind fatale Folgen haben. Das so genannte Varizellen-Hyperimmunglobulin muss innerhalb von 96 Std., besser sind 72 Std. nach Kontakt gegeben werden, wenn kein Immunschutz da ist, um einen Ausbruch abzuschwächen oder zu verhindern. Aus diesen Gründen sollte bei fehlender Immunität Kontakt der Schwangeren oder ihrer Kinder/ihres Partners die/der keine Immunität haben/hat zu bekanntermaßen Erkrankten gemieden werden. VB
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