Plueschblume
Hallo! Weil mir die ganze Sache keine Ruhe gelassen hat, habe ich gestern nach der Arbeit meinen Frauenarzt nochmal angerufen. Der hat meine Sichtweise bestätigt und gesagt, dass der Arbeitgeber für die Immunstatus Feststellung auch ein Formular haben müsste. Das Formular nennt sich "Beurteilung der Immunitätslage werdender Mütter beim beruflichen Umgang mit Kindern und Jugendlichen". Wie gesagt, der Arbeitgeber ist für die Überprüfung zuständig, durch den Betriebsarzt. Mein Frauenarzt ermutigte mich auch, nochmal mit meinem Arbeitgeber zu sprechen und ihm die Infos im Namen des Frauenarztes auszurichten. Also habe ich heute früh nochmal bei meinem Arbeitgeber angerufen. Als erstes wollte ich wissen, wie bei Ihnen die Immunitätslage überprüft wird. Daraufhin bekam ich nur die Antwort, sie hätten keinen Betriebsarzt und demnach soll das der Frauenarzt überprüfen. Ich wies meinen AG dann auch mehrfach darauf hin, dass man bis zur Feststellung vom AG solange frei gestellt werden muss. Da bekam ich nur die Antwort, es wären gerade keine Kinderkrankheiten in der Einrichtung und nicht jede Schwangere bekommt ein Beschäftigungsverbot. Wo ich auch wehemend dagegen angegangen bjn, daas es mir njcht um ejn Beschäftigungsverbot geht. Und dann wieder der Satz, "sie sind erst in der 5. Woche, Schwangerschaft ist keine Krankheit und solange die Schwangerschaft nicht bestätigt ist, kann sie da eh nichts machen". Ich sagte ihr dann, dass mein Termin beim FA erst am 14.12. wäre, weil dann erst die Schwangerschaft bestätigt werden kann. In diesem frühen Status würden sie noch keine Bestätigung ausstellen. Da fühlte sich der AG noch bestätigt in seiner Meinung. "Sehen Sie, dass sage ich Ihnen ja, dass das noch zu früh ist. Ihr FA hat doch sicher Sprechzeiten, da müssen Sie da nochmal gehen. Bei welchem Frauenarzt sind sie denn?" AG meinte dann, er hätte mit meiner direkten Chefin gesprochen und mit ihr besprochen, dass ich in eine Kiga Gruppe versetzt werden soll. Von 4 Gruppen in der Einrichtung gibt es nur 1 Gruppe in der nur Kiga Kinder sind. Was doch erstmal Unsinn jst. Das Mutterschutzgesetz bzw. die Mutterschutzrichtlinienverordnung schreibt doch vor, dass solange der Immunstatus nicht geklärt ist, man nicht mit Kindern arbeiten darf. Ich habe sie auch auf die beiden Gesetzeslagen hingewiesen, worauf ich nur die schnippische Antwort bekam, dass sie die sehr wohl kennt. Na scheinbar nicht. Nachher telefoniere ich nochmal mit meinem FA über den aktuellen Stand und dann werde ich wohl morgen zum Hausarzt gehen. Danke auch für eure Kommentare unter meinen letzten beiden Beiträgen VG
Hallo, in dem Fall holen Sie sich bitte juristischen Rat ein und sicherlich kann unsere Rechtsanwältin, Frau Bader dazu zumindest eine allgemeine Informationen liefern. VB