Mitglied inaktiv
Hallo, ich hatte vor einer Woche einen Termin beim FA. (Anfang 21. SSW) Ich habe meinen Arzt nach der Größe des Kindes gefragt, er meinte nur, dass er die Größe nicht bestimmen kann, da er auf dem Bildschirm nicht mehr das komplette Kind drauf bekommt. Ähm? Ich bin durch diese Aussage etwas irritiert und frage mich a) ob das stimmt, dass man ab der 21. Woche das Kind nicht mehr vermessen kann? Dann würde ich ja ab der 12. Woche keinerlei Angaben mehr zu Größe und Gewicht bekommen... Meine Freundinnen wissen es auch alle. b) werden vaginale Untersuchungen immer gemacht? Seit der 12. Woche wurde auch hier nicht mehr nachgesehen. Weder nach bakteriellen Infektionen, Muttermund, etc. c) Gibt es eigentlich einheitliche Standards bei der Vorsorgeuntersuchung? Ich habe das Gefühl d) ab wann wird CTG gemacht. Laut meinem Arzt erst ab dem drittnächsten mal. Wäre bei mir dann die 33. Woche Danke!!!
Hallo, 1. zur Berechnung der Länge des Kindes gibt es nur eine allgemeine Formel, denn nach dem dritten Monat wird man mit dem Ultraschall kaum mehr die genaue Länge des Kindes bestimmen können, da man nur einen kleinen Bildausschnitt hat: bis zum 5. Monat die Anzahl der Monate zum Quadrat nehmen und dann ab dem 5. Monat mal fünf nehmen. Dann hat man die ungefähre Größe in Zentimetern. Es geht auch, wenn man im letzten SS-Drittel die Länge des Femur FL=Oberschenkelknochen mal sieben nimmt. Im übrigen hat die Länge des Kindes meist keine klinische Bedeutung. Die anderen WErte werden selbstverständlich normal bestimmt. 2. bei Interesse können Sie in den online abrufbaren Mutterschaftsrichtlinien nachlesen, was Gegenstand der Untersuchungen in einer normal verlaufenden Schwangerschaft ist. Die Internetadresse ist http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/19/ Eine gynäkologische Untersuchung ist bei Beginn der Schwangerschaft mit einem Chlamydienabstrich vorgesehen. Gegebenenfalls kann Frauenärztin/Frauenarzt dann noch nach Bakterien & Pilzen schauen und den ph-Wert bestimmen. Auch sollte ein aktueller Krebsabstrich vorliegen. Eine regelmäßige Kontrolle des ph-Wertes ist in jedem Fall nicht vorgesehen. Ist der weitere Verlauf unauffällig und liegt kein Risiko vor (z.B. Zustand nach Frühgeburt oder sehr frühem Blasensprung)und es gibt keine vorzeitigen Wehen, sind weitere gynäkologische Tastuntersuchungen nicht vorgesehen, auch wenn dieses schon lange in Deutschland tägliche Praxis ist. Bezüglich all der im deutschen Mutterpass aufgelisteten Untersuchungen gibt es mittlerweile auch in der Fachwelt eine Diskussion, inwiefern all diese dort aufgeführten Dinge inklusive der regelmäßigen vaginalen Tastuntersuchung bei jedem Besuch, selbst wenn die Frau beschwerdefrei ist, wirklich noch das bewirken, was damit beabsichtigt war, nämlich unter anderem die Rate an Frühgeburten zu reduzieren. Das Vorgehen, wie bei uns in Deutschland während der Schwangerschaft gibt es nämlich in vielen anderen technisch hoch entwickelten Ländern Europas, wie auch den USA, die keine höheren Zahlen an Frühgeburten oder Müttersterblichkeit aufweisen, so nicht. Hier ist eher zu unterstellen, dass die Frauenärztin/Frauenarzt sich daran orientiert, dass sie / er eben bei unauffälligem Verlauf nicht jedes mal vaginal untersucht, was bei uns zwar vorgesehen ist, was aber sicher im Ermessen des Arztes liegt, hier auch mal drauf zu verzichten. Am besten sprechen Sie offen über den genauen Ablauf mit der Ärztin / dem Arzt, um eventuelle Missverständnisse auszuräumen. 3. bei regulärem Verlauf der Schwangerschaft ist eigentlich in den aktuellen Mutterschaftsrichtlinien kein CTG vorgesehen, sofern es dafür keine medizinische Indikation gibt, dennoch wird es hier in besonderen Situationen ab etwa der 29. SSW mitgeschrieben, um eine Aussage zum Wohlbefinden des Kindes und der Aktivität der Gebärmutter sagen zu können. VB
Mitglied inaktiv
Hallo Giselchen! Wegen der Größe hat dein Arzt recht. In der 21. Woche kann man das Kind nicht mehr komplett von Scheitel bis Steiß vermessen. Man kann wohl anhand anderer Daten (Bauchumfang, Brustkorbumfang, Oberschenkellänge...) die Größe und das Gewicht des Fetus schätzen, mehr aber auch nicht. CTG wird routinemäßig erst ab der 33. Woche gemacht, davor eigentlich nur wenn der Verdacht auf Wehentätigkeit vorliegt. Wie das mit der vaginalen Untersuchung ist,weiß ich leider auch nicht. Bei mir wird jedesmal eine Tastuntersuchung und ein pH-Test gemacht (war auch bei der 1. Schwangerschaft und einer anderen Ärztin so). Bei meiner Schwägerin wurde aber auch nicht jedesmal vaginal untersucht. Inwiefern es da Standards gibt weiß ich leider auch nicht. Gruß Annika