Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Frage zur Untersuchung

Frage: Frage zur Untersuchung

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Hallo, ich bin jetzt in der 19. SSW und habe nun mal einer Frage, welche Untersuchungen vom FA nun eigentlich gemacht werden müssen. Ich habe mit der 13. SSW meinen Frauenarzt gewechselt, weil mein anderer FA ca. 35 km entfernt war und ich durch meine Schwangerschaft mit meinen Zwillingen einen näheren aufsuchte. Nun habe ich aber festgestellt, das seit der 13. SSW kein Abstrich mehr gemacht wurden ist, sondern nur noch Ultraschall auf dem Bauch gemacht wird. Vor der 13. SSW wurde der Ultraschall von innen gemacht und gleichzeitig auch ein Abstrich. Der auch ok war. Ist das normal, das seit der 13. SSW kein Abstrich mehr gemacht wird, um evtl. Störungen des Scheidenmilieus festzustellen? Ich meine man hört ja oft von Pilzinfektionen, wie auch Streptokokken usw. Da es meine erste Schwangerschaft ist und ich Angst habe, dadurch meine Zwillinge zu verlieren, bin ich wirklich sehr beunruhigt. Ach ja nochwas , wir oft muß eigentlich der Eisentest gemacht werden? Mein letzter Eisentest wurde vor 1/2 Monaten gemacht. Mit freundlichen Grüßen Mia26


Dr. med. Vincenzo Bluni

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liebe Mia, zunächst mal sollte ich vielleicht erwähnen, dass es bis heute kein klaren Vorgaben gibt, was bei der Mutter mit einer Mehrlingsschwangerschaft an zusätzlichen Untersuchungen laufen sollte. Sicher empfehlen die Fachgesellschaften dieses, aber die heutigen Mutterschaftsrichlinien stammen zum größten Teil noch aus den 70iger Jahren (!!). DArüber hinaus kann jede Schwangere in den online abrufbaren Mutterschaftsrichtlinien nachlesen, was Gegenstand der Untersuchungen ist. Die Adresse ist http://www.medical-text.de/abrechnungebm/richtlinien/mutter/richmu01.htm Eine gynäkologische Untersuchung ist bei Beginn der SChwangerschaft mit einem Chlamydienabstrich vorgesehen. Gegebenenfalls kann der Frauenarzt oder Frauenärztin dann noch nach Bakterien & Pilzen schauen und den ph-Wert bestimmen. Auch sollte ein aktueller Krebsabstrich vorliegen. Ist der weitere Verlauf unauffällig und liegt kein Risiko vor (z.B. Zustand nach Frühgeburt oder sehr frühem Blasensprung)und es gibt keine vorzeitigen Wehen, sind weitere gynäkologische Tastuntersuchungen nicht vorgesehen, auch wenn dieses schon lange in Deutschland tägliche Praxis ist. Sicher mag es Sinn machen, bei einer Mehrlingsgravidität um die 22. SSW noch einmal nach dem Scheidenmilieu und dem Gebärmutterhals zu schauen, da hier vorzeitige Wehen und Frühgeburtlichkeit doch deutlich häufiger anzutreffen sind. Bezüglich all der im deutschen Mutterpaß aufgelisteten Untersuchungen gibt es mittlerweile auch in der Fachwelt eine Diskussion, inwiefern all diese dort aufgeführten Dinge inclusive der regelmäßgen vaginalen Tastuntersuchung bei jedem Besuch, selbst wenn die Frau beschwerdefrei ist, wirklich noch das bewirken, was damit beabsichtigt war,nämlich unter anderem die Rate an Frühgeburten zu reduzieren. Das Vorgehen, wie bei uns in Deutschland während der Schwangerschaft gibt es nämlich in vielen anderen technisch hoch entwickelten Ländern, wie auch den USA, die keine höheren Zahlen an Frühgeburten oder Müttersterblichkeit aufweisen, so nicht. HIer ist eher zu unterstellen, dass die Frauenarzt oder Frauenärztin sich daran orientiert,dass er/sie eben bei unauffälligem Verlauf nicht jedes mal vaginal untersucht, was bei uns zwar vorgesehen ist, was aber sicher im Ermessen des Arztes liegt, hier auch mal drauf zu verzichten. Es gab zu dieser Problematik vor einiger Zeit einen schönen und sehr kritischen Artikel in der ELTERN, ob eben wirklich (auch wenn sicher nach den Vorgaben im Mutterpass so gewollt) bei unauffälligem Verlauf, unauffälligen Abstrichen, Beschwerdefreiheit und unaufälligem Sonographiebefund jedes mal ein vaginaler Tastbefund erhoben werden muss. Am besten mal offen über das Prozedere mit der Ärztin sprechen, um eventuelle Mißverständnisse auszuräumen. DAs gleiche gilt für den Ausschluss einer Anämie. Hier ist keine regelmäßige Testung vorgesehen, wenn eine solche zu Beginn der Schwangerschaft ausgeschlossen wurde. VB


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