Frage: Frage zur Rötelnimpfung

Hallo Dr. Bluni, ich habe bisher die Beiträge aufmerksam verfolgt und bin bei einigen Beiträgen zuvor "Thema Rölelnimpfung" hängen geblieben. Nun meine Frage dazu, was ist denn wenn man Schwanger ist und es stellt sich herraus das der Rötelntiter zu niedrig ist? Vielen Dank im vorraus Dani

Mitglied inaktiv - 10.07.2009, 14:18



Antwort auf: Frage zur Rötelnimpfung

Liebe Dani, bekannt ist, dass ein Titer auch nach vorher erfolgter Impfung schon mal fallen kann. Wenn hier das Labor einen nicht ausreichenden Titer bestätigt, bei dem nicht von einer Immunität auszugehen ist, dann ist es zu empfehlen, Kontakte zu bekanntermaßen erkrankten Personen meiden. Allerdings können z.B. von einem geimpften Kind keine Röteln übertragen werden. Weiterhin wird zwischen der 16.-18. SSW der Titer nochmals kontrolliert werden, um eine zwischenzeitliche Ansteckung oder Veränderung auszuschließen. Falls es dennoch einen Kontakt zu einer bekanntermaßen infizierten Person kam, sollte eine Frauenärztin/Frauenarzt aufgesucht werden. Besteht die Gefahr, dass eine Schwangere angesteckt wurde, muss der Antikörperstatus vom Arzt überprüft werden. Wegen der Schwere der zu erwartenden Missbildungen, wird bei nachgewiesener Infektion das weitere Vorgehen mit den Betroffenen diskutiert. Nach der Schwangerschaft wird bei nicht ausreichendem Immunschutz dazu geraten, sich erneut impfen zu lassen. Bei einer Infektion in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft besteht die große Gefahr, dass es zu Fehl- oder Totgeburten kommt oder dass das Ungeborene schwere bleibende Schäden davonträgt. In Deutschland werden jährlich etwa 80 - 100 Kinder geboren, die infolge der Rötelnerkrankung der Mutter unter Organ-Missbildungen oder auch -Mehrfachmissbildungen leiden. 50 % von ihnen haben Schäden am Herzen, 60 % an den Augen und 60-70 % an den Ohren; bei 45 % von ihnen ist das Gehirn betroffen. In der 13. bis 14. SSW beträgt die Infektionsrate noch 54% und 25-30% zum Ende des zweiten Schwangerschaftsdrittels. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 11.07.2009



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