Mitglied inaktiv
Sehr geehrter Herr Doktor Bluni, ich werde am Anfang der 8. SSW und in der Mitte der 10. SSW einen Flug, der ca. 10 Stunden dauern wird, unternehmen. Ich werde eine Tromboseprophylaxe treffen. Meine Frage ist, besteht außer Fehlgeburtrisiko auch ein Fehlbildungsrisiko? (So viel ich gelesen habe, wird im Allemeinen von Flügen im 1. Schwangerschaftsdrittel abgeraten.) Dann hätte ich noch eine Frage: Darf ich während der o.g. Zeit tauchen? Falls nicht, darf ich beim Schnorcheln so 3-5 Meter abtauchen? Was gibt es da für Risiken? Ich werde in der o.g. Zeit nur mit großen Schwierigkeiten einen Arzt aufsuchen können. Soll ich bestimmte Medikamente als Vorsorge mitnehmen, sollte ich Blutung, Unterleibschmerzen oder ähnliches bekommen? Oder soll ich im Falle des Falles nichts unternehmen und einfach die Rückkehr nach Deutschland abwarten? Vielen Dank für Ihre Antwort Julka
hallo Julka, 1. Zum Fliegen/Langzeitflügen kann man folgendes sagen: die Ansicht, dass in der -Früh-schwangerschaft nicht geflogen werden darf, ist wissenschaftlich nicht belegt und deshalb ist es - fehlende Beschwerden und Risikofaktoren vorausgesetzt - auch in der -Früh-schwangerschaft möglich, zu fliegen, unabhängig von der Entfernung. Es sei denn es gäbe aus frauenärztlicher Sicht auf Grund einer Risikogravidität Einwände. Die Studien können keine Schäden bei Kindern nachweisen, aber offensichtlich werden hier immer noch anders lautende Informationen herausgegeben. Bei Langstreckenflügen bitte an die ausreichende Flüssigkeitsaufnahme, Magnesium, viel Bewegung und evt. Kompressionsstrümpfe denken. Patientinnen in Terminnähe, laut Reglement der Lufthansa ab der abgeschlossenen 35.SSW, und solche mit einer Risikoschwangerschaft, sollten nicht mehr fliegen bzw. bedürfen eines ärztlichen Attestes. Relative Kontraindikationen für das Fliegen -Flug in Terminnähe -anamnestisch Neigung zu -starker Nikotinabusus -ausgeprägte Anämie -kardiopulmonale Erkrankung -Angst beim Fliegen -mehr als 120000 Flugkilometer pro Jahr Bei Reisen in das außereuropäische Ausland bitte immer daran denken, ggf. frühzeitig eine zusätzliche Auslands-Krankenversicherung abzuschließen, da die Gesetzliche Krankenversicherung hier keine ! Kosten übernimmt und die meisten Privaten Kassen auch nur den in Deutschland üblichen Satz. 2. das Tauchen ist in der Schwangerschaft nicht erlaubt, oberflächliches Schnorcheln schon. 3. eine vorsorgliche Medikation kann man, außer Magneisium so nicht benennen. VB
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