CAWDK
Hallo Dr. Buni, ich muss mich aufgrund der gen. Veränderung Faktor V Leiden (heterozygot) täglich mit 4500 ie Heparin spritzen. Nun sagte mir das KH, dass man in diesem Fall den Termin nicht überschreiten sollte und die Geburt dann eingeleitet werden solle. Ich bin grundsätzlich nicht dafür, die Geburt medizinisch einzuleiten, es sei denn, es ist wirklich medizinisch notwenig. Die Erklärung, dass man das Mittel dann rechtzeitig absetzen könne, erscheint mir etwas dünn, denn wenn das Kind zwei Wochen zuvor kommen würde, hätte ich ja auch keine Zeit, das Heparin rechtzeitig abzusetzen. Soweit ich informiert bin, ist die Dosis auch so niedrig, dass eigentlich keine "Gefahr" im Sinne von verbluten durch Heparin besteht, zumal das Mittel sich ja über 24 h recht schnell wieder abbaut. Sollte wirklich eine Gefahr durch erhöhten Blutverlust bestehen (angenommen, die Geburt geht sehr schnell und beginnt erst kurz, nachdem ich mich gespritzt habe) - könnte man dann kein Gegenmittel (z.B. Medizin wie Bluter sie bekommen zur Koagulation) geben? Ich muss nächste Woche nochmal ins KH und würde das Thema gerne nochmals besprechen, bevor ich mich "füge" und dem Einleiten ggf. zustimme. Vielen Dank für Ihre Hilfe! Beste Grüße, CAW
Hallo, 1. die heterozygote Gerinnungsstörung und Heparintherapie alleine ist kein Grund, die Geburt einzuleiten. 2. die Empfehlung bei Heparinisierung ist, bei Wehenbeginn oder Blasensprung das Heparin abzusetzen und etwa 4-6 Stunden nach Geburt wieder anzusetzen. In jedem Fall sollten Kompressionsstrümpfe getragen werden. Für eine eventuelle Periduralanästhesie gelten besondere Vorgaben. VB
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