Mitglied inaktiv
Hallo Herr Dr. Bluni, ich möchte erfahren was zu einer Untersuchung in der Schwangerschaft mindestens durch geführt werden muss?! Ich bin jetzt in der 27. Woche und freue mich jedesmal auf meine Arzt Besuch. Allerdings wurde beim letzten mal vor 4 Woche kein US gemacht ... na langem hin und her hat der Dr. auf meinen Wunsch doch ein US gemacht und dafür habe ich 25EUR bezahlt weil ich auch einen Ausdruck vom Bild haben wollte. Ich bennötige nicht jedesmal ein Bild, aber einen Blick in den Bauch mit dem US-Gerät das wäre doch das mindeste dachte ich ... Heute sind 4 Wochen vergangen. Nach meinem Wunsch wurde ein Zuckertest gemacht, Blut abgenommen usw. => das hat alles die Hebamme gemacht, den Arzt habe ich heute nicht gesehen? Ich dachte das er wenigstens heute mal mit dem US-Gerät prüft nach Kindslage ect., aber das wurde wieder nicht gemacht und nochmal 25EUR wollte ich auch nicht bezahlen. Überprüfen sie Ärzte in den ganzen 40Wochen nur 3 mal mit einem US-Gerät? Oder bin ich bei einem falschen Arzt? Freue mich auf Ihre Antwort :-) Danke!
Hallo, 1. bei Interesse können Sie in den online abrufbaren Mutterschaftsrichtlinien nachlesen, was Gegenstand der Untersuchungen in einer normal verlaufenden Schwangerschaft ist. Die Internetadresse ist http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/19/ Eine gynäkologische Untersuchung ist bei Beginn der Schwangerschaft mit einem Chlamydienabstrich vorgesehen. Gegebenenfalls kann Frauenärztin/Frauenarzt dann noch nach Bakterien & Pilzen schauen und den ph-Wert bestimmen. Auch sollte ein aktueller Krebsabstrich vorliegen. Eine regelmäßige Kontrolle des ph-Wertes ist in jedem Fall nicht vorgesehen. Ist der weitere Verlauf unauffällig und liegt kein Risiko vor (z.B. Zustand nach Frühgeburt oder sehr frühem Blasensprung)und es gibt keine vorzeitigen Wehen, sind weitere gynäkologische Tastuntersuchungen nicht vorgesehen, auch wenn dieses schon lange in Deutschland tägliche Praxis ist. 2. das genannte "Problem" mit den „Wunschleistungen für gesetzlich versicherte Patientinnen – nicht nur in der Schwangerschaft - ist sicher eines, welches in der letzten Zeit häufiger auftritt (und in Zukunft noch viel mehr) und ist nicht zuletzt auf eine fehlende oder falsche Information/Vorstellung der Schwangeren und auch einem Kommunikationsproblem zwischen behandelndem Frauenarzt oder Frauenärztin und Patientin zurückzuführen. Sicher ist es seitens des behandelnden Frauenarztes oder Frauenärztin notwendig, sich der Probleme und Ängste der Schwangeren/Patientin anzunehmen, ihr offen die Dinge zu erläutern, die eine reguläre Vorsorge beinhaltet und was darüber hinaus geht, und von ihr privat zu erstatten ist. Die moderne Frauenarztpraxis sollte sich natürlich als ein Servicebetrieb verstehen. Hierbei sollte der Partner - wenn von der Schwangere gewünscht - in die Gespräche und Untersuchungen mit eingebunden werden. 3. Im Rahmen einer normalen Schwangerschaft ohne Hintergrundrisiko sind 3 Ultraschall-Untersuchungen vorgesehen: 9.-12. SSW 19.-22. SSW 29.-32. SSW Bei besonderen Indikationen (Risiko aus der Vorgeschichte oder dem Alter, Auffälligkeit, Wachstumsretardierung, andere Besonderheiten) sind weitere Untersuchungen angezeigt. Zu diesen drei Ultraschalluntersuchungen gehört nicht der differenzierte Organultraschall zwischen der 19. + 22. SSW, der in der Regel durch einen entsprechend erfahrenen Arzt für Pränataldiagnostik, meist in einer Spezialpraxis oder einem Perinatalzentrum durchgeführt wird. Ein solcher Organultraschall/ Feindiagnostik wird in der Regel nur bei einer medizinischen Indikation veranlasst; die Schwangere hat darauf keinen generellen Anspruch und kann den Frauenarzt dazu auch nicht drängen, ihr hierfür eine Überweisung auszustellen. Ähnlich verhält es sich mit Ultraschalluntersuchungen, die über das übliche Maß hinausgehen, da diese, wenn keine Indikation vorliegt (was bekanntermaßen meistens der Fall ist) von den Gesetzlichen Kassen nicht vergütet werden. Wünscht die gesetzlich versicherte Schwangere diesen zusätzlichen Ultraschall dennoch, so müssen ihr hierfür ganz klar die Kosten komplett in Rechnung gestellt werden. Medizinisch gesehen, wissen wir, dass wir durch das häufige Ultraschallen eben nicht zu einer weiteren Reduzierung an Frühgeburten oder Fehlbildungen beitragen und deshalb gibt es in anderen, hoch entwickelten Ländern aus gutem Grund noch nicht einmal diese drei Ultraschalluntersuchungen. 4. ja, die Untersuchung zum Ausschluss eines Schwangerschaftsdiabetes ist sicher eine der sinnvollsten Untersuchungen: bisher beinhalten die Routineuntersuchungen im Rahmen der Schwangerenvorsorge nur den routinemäßigen Urintest auf Zucker (Glucosurie), der allerdings unzuverlässig ist. VB