lina1989
Hallo Dr.Bludin Ich habe da mal eine frage. Ich bin in der 24 Woche schwanger, habe seid letzter Woche immer abends starkes ziehen im Bauch Bereich und hart wird er auch. War dann am Samstag abend im Krankenhaus um es mal abklären zu lassen. Die konnten dort frühwehen feststelle. Meine gebärmutterhals Länge ist auch bei 3.3. Die Ärztin im Krankenhaus meint ich soll wenn es nicht besser wird sofort am Montag zu meiner Frauenärztin gehen oder wieder ins krankehaus. Ich War dann heute morgen wieder weil es nicht besser geworden ist ich aber ausdrücklich zu meiner Ärztin gesagt habe das dies immer abends auftreten tut und wenn ich längere zeit laufe. Habe nur eine krankmeldung bekommen. Sie aber meint ich soll mich schonen. Dann hab ich sie gefragt ob es den wirklich gut ist wenn ich am Montag wieder arbeiten gehe weil ich dort viel laufen muss. Allein vom Parkplatz ins Gebäude sind es über 5 min. Sie meinte dann nur ich würde ja jetzt auch laufen. Ich möchte aber wirklich nichts riskieren und weiterhin wie gewohnt weiter machen. Auch in unserer Halle ist es sehr heiß. Ich möchte gerne wissen ist das den nicht eigentlich ein Grund für beschäfrigungsverbot? Weil Auf der krankmeldung hat sie auch angegeben vor zeitige wehen. Ich habe am Freitag ein Termin bei meinem Hausarzt der mich unterstützen würde in Thema krankmelden bei der Arbeit, allein schon aus diesem Grund da es mir psychisch nicht all zu gut geht wegen meinem kranken vater. Meinen Sie er würde mich frei stellen? Mfg
Hallo, wenn Sie dazu bitte einmal meine Ausführungen in unserer Stichwortsuche unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot lesen, werden Sie feststellen, dass in einer Situation mit vorzeitigen Wehen ein Beschäftigungsverbot überhaupt nicht infrage kommen. Hier kann der Arzt nur eine Krankmeldung ausstellen. VB
Mamo12
Also ich denke schon das dein ein grund dafür ist. Würde sonst mal bei deinem fa nachfragen da es in österreich zumindest eine liste gibt aus welchen gründen ma ein bv bekommen kann. Habe es selbst wegen burn out erhalten Lg
Mitglied inaktiv
Ein BV heiß, dass dein Job die Schwangerschaft grundsätzlich gefährdet und müsste dann normal vom AG ausgesprochen werden. Die Krankmeldung ist da schon dss richtige Mittel. Die kann man ja auch längerfristig ausstellen und wenn darauf vermerkt ist, dass es Schwangerschaftsbedingt ist, gibt es auch keine Einschränkungen beim EG. LG Lilly
lina1989
Ok! Vielen dank für die antworten.
sa76
Also ich bin jetzt in der 31. Ssw und hab schon in mai wegen beschäftigungsverbotes bei meiner frauenärztin. Ich bräuchte nur das thema arbeit sagen und hab schon da ohne wenn und aber einen beschäftigungsverbor bekommen. Ich finde du solltest sie drüber ansprechen weil du brauchst ruhe und kannst nicht arbeiten, es reicht schon wenn du hausarbeiten erledigt einkaufst da bist du schon belastet, zusätzlich arbeiten würde nur vorzeitige wehen herrvorrufen! Meine schwangerschaft ist anstrengender geworden ab der 27. Woche. Ist nur ein tipp von mir also, natürlich hast du selbst zu entscheiden. Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen.
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