Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Erzieherin und Schwangerschaft

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Erzieherin und Schwangerschaft

diesichdachte

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Lieber Herr Bluni, ich arbeite in einer Kinderkrippe (Alter der Kinder:4 Monate-4 Jahre)! Jetzt bin ich mit meinem 2. Kind schwanger und würde gerne wissen, wie es ist mit einem Beschäftigungsverbot. Welche Titer müssen bestimmt werden um dann demensprechend weiter zuarbeiten oder ein Verbot zu bekommen? Oder sollte man in einer Kinderkrippe grundsätzlich schwanger nicht arbeiten? Man macht sich ja doch wg. einiger Erkrankungen dann doch seine Sorgen um das Ungeborene! Vielen Dank!


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, 1. die Vorgaben sind hier ganz unterschiedlich, was auch daran liegt, dass der Träger einer solchen Einrichtung schon mal die Stadt, aber auch die Kirche oder eben private Personen sein können. 2. in den öffentlichen Einrichtungen sind die Vorgaben hier relativ streng und dazu kann dann der Betriebsarzt entsprechende Auskunft erteilen, 3. ein prinzipielles Beschäftigungsverbot werden wir aber sicherlich nicht aussprechen. Am besten erkundigen Sie sich vor Ort bei der Einrichtung, wie es dort gehandhabt wird. Vor allem geht es selbst verständlich um Erkrankungen wie zum Beispiel die Röteln, die Ringelröteln, Cytomegalie, Mumps, etc. VB


yola-noah

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Hallo, bin zwar nicht Herr Bluni, aber gerade in der selben Situation, war gerade gestern beim Betriebsarzt. http://www.gew.de/Gesundheitsschutz_bei_schwangeren_Erzieherinnen.html Hier gibt es etwas weiter unten eine Tabelle, in der alle Krankheiten stehen die dem Kind schaden könnten. Ich darf laut Betriebsärztin nicht mehr den Kindergarten betreten, bis die Titerbestimmung da ist. Dann wird eben entschieden, ob nur nicht mehr Krippe oder auch KiGa nicht mehr oder ob ich nur bei einem Krankheitsfall im Haus BV bekomme. Mein Arbeitgeber ist berechtig mir eine andere Aufgabe zu geben. zB im Büro (was aber wohl nicht den Kindern zugänglich sein darf) Die bisher 3 Schwangeren in unserem Kinderhaus die ich mitbekommen habe durften alle nicht mehr mit Kindern unter 3 arbeiten (wohl wegen Zytomegalie). Ich hoffe, dein Chef/deine Chefin weiß schon Bescheid und du arbeitest nicht mehr am Kind. Bei der kath. Kirch hier im Raum bekommt man wohl SOFORT ohne irgendwelche Titerbestimmungen Berufsverbot. Alles Gute!


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