Astrid21
Hallo Herr Dr. Bluni, Bitte entschuldigen Sie die Ergönzung. Ich hatte Ihnen ja berichtet dass ich im Urlaub beim Abendessen (Buffet) essen mit Alkohol zu mir genommen habe. Nach Rücksprache habe ich heute erfahren, dass in vielen Gerichten dieses Buffets Alkohol enthalten ist. Ich weiß nun nicht, wieviele Gerichte mit Alkohol ich innerhalb von einer Woche zu mir genommen habe. Ist diese Zeitspanne kritisch? Besten Dank und entschuldigen Sie nochmals die Ergänzung. Gruß, Astrid
Hallo, das wird unter den beschriebenen Bedingungen wohl ebenso meist keine Folgen haben. Erkundigen Sie sich also dann vorher bitte, wenn dieses gegebenenfalls infrage steht. VB
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