Mitglied inaktiv
Betreff: ARBEIT DIE ZWEITE ES WIRD IMMER BESSER! nun auch noch das ! ich hatte ja von meinem faulen kollegen geschrieben der mir nicht hilft und wegen dem ich zum teil troz bekannter ss noch schere leute im bett hochziehen muß oder sonst irgendwie bewegen und das ich es nicht um 20 uhr nach hause schaffe! so nun ist mir aufgefallen dadas ich am we nur mit ungelernten kräften zusammen arbeite und wer soll spritzen???? naja gruppenleiteung chef pdl und heimleiteung mal wieder nicht da! nun habe ich mich selber drum gekümmert das morgen kurz jemand von der anderen etage kommt und unsre leute spritzt dafür sollen wir einen pat übernehemen! (sagt zumindest eine mitarbeiterin der station) so ich habe wieder um 20 uhr schluß eine kollegin um 20.30 und dann nochmehr abhängigkeit des tagesablaufs und ich bin die einzige fachkraft im wohnbereich ABER DER HAMMER KOMMT NOCH!!!!! eine frau hatte vor 6 tagen als ich das letzte mal auf der arbeit war so kleine blasen auf den händen! und nun als ich wieder komme die ganzen arme voll mit blasen und krusten auf die frage hin was das ist sagten die kollegen das wissen wir nicht der arzt war noch nicht da und ich konnte den dokumentationen entnehmen das der arzt zweimal zum kommen aufgefordert wurde aber nicht gekommen ist! toll und das ganze sieht aus wie ZOSTER (gürtelrose ) habe den doc angerufen und gesagt er solle bald kommen und was sagt der ne ich komme ja sowieso morgen oder nach dem we!!!!! ich hatte am telefon gesagt das ich da arbeite schwanger bin und das das nicht gut aussieht blasen näßende stellen krusten und das ich mir sorgen mache! es intressiert ihn nicht! achja und wegen diesen sachen habe ich die gruppenleitung angerufen und sie meint das währe doof gelaufen mit dem dienst und den pocken der frau und als ich sie anspreche auf den faulen kollegen sagt sie ja die pdl will mit mir und dem kollegen reden ich sagte ja das ist ja super und dann sagt sie : es geht um sie sie können dem kollegen doch nicht mit dem chef dohen! (hä hör ich richtig?) und wenn dann müssen sie da auch hingehen und das ist ne woche her sie hätten sich längest beschweren können aber nur das so und den raum werfen und dann nicht zum chef gehen das währe nicht in ordnung von mir und deshalb wollen SIE mit MIR reden! ich habe heute auf der arbeit nur geheult ich find es schei*** auf der arbeit zu heulen aber ich kann nicht mehr!!!! und mein FA ist nicht zu erreichen! hilfe blümchen ist in solchen fällen: arbeitszeit ständig überzogen schreckliche besetztung zt einzige fachkraft im haus 4 etagen pflege + 4 etagen mieter die auch probleme haben infektionsgefahr es intressiert scheinbar weder kollegen noch arzt was die frau hat (arzt schafft es seid einer woche nicht vorbei zu kommen) übrigens diese unterbesetzung kommt nur im spätdienst zu stande im frühdienst sind meist 2 oder mehr fachkräfte !!! und ich kann meist pünktlich gehen! kann man nicht ein beschäftigungsverbot für spätdienst ausspechen? oder zur zeit totales wegen dieser "Pockenfrau"
hallo, sicher ist es gut zu verstehen, dass dieses für Sie eine stärkere Belastung darstellt und Sie sich sorgen. Empfehlenswert ist es hier, mit den dafür verantwortlichen zu sprechen und sie eingehend auf das Mutterschutzgesetz zu verweisen. Dieses wird "manchmal nicht richtig verstanden", oder man ist auf diesem Ohr ein wenig taub. Das Thema Beschäftigungsverbot ist ein immer wieder heiß diskutiertes, nicht nur, weil es in der Fachliteratur und darüber hinaus auch für viele Frauenärzte und Frauenärztinnen zum Teil missverständlich geregelt ist: Eine Schwangere krankschreiben, darf man nur, wenn ein medizinischer Grund vorliegt, sie also entweder krank ist oder infolge der Arbeitsbelastung/Arbeitssituation z.B. vorz. Wehen hat. Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Dieses geht auch für einen begrenzten Zeitraum. Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entständen. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/muschg/ sowie in einem interessanten Übersichtsartikel zu dieser Frage aus dem Deutschen Ärzteblatt: Behrmann, Jürgen: Ärztliche Bescheinigungen und Zeugnisse: Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz: Unterschiede Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 8 vom 25.02.00, Seite A-466; nachzulesen unter www.aerzteblatt.de und dann im Archiv unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot mit den Jahreszahlen eingeben. Ansonsten muss die Frage des weiteren Vorgehens mit dem Frauenarzt oder Frauenärztin erörtert werden. Unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Bader, wir darüber hinaus sicher noch weitere Auskünfte geben können. VB
Mitglied inaktiv
Hallo Mein Gott das sind ja Horrorgeschichten, Du bist echt nicht zu beneiden. Also in diesem Haus würde ich nie arbeiten wollen! Sei lieb gedrückt und Kopf hoch ! Gruß Tanja