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Hallo Herr Dr. Bluni, ich hatte im März und im Juni jeweils eine Fehlgeburt. Da ich dem bisherigen Frauenarzt nicht mehr vertrauen konnte, habe ich den FA gewechselt. Sie hatte mich dann bei dem Gespräch gefragt ob ich weiss wie der Chlamydientest ausgefallen ist, und ich war ganz erstaunt, da ich von diesem Test noch nix gehört hatte. Sie meinte, ich solle ihr einfach mal den Mutterpass vorbeibringen und sie wird nachschaun. Bei der Durchsicht hat Sie dann festgestellt, dass bei meinem ersten Kind, das ich auch problemlos ausgetragen haben, der Test zwar gemacht wurde, aber kein Ergebnis eingetragen wurden und bei meinen letzten beiden Schwangerschaften der Test nicht gemacht wurde. Sie hatte nun den Test gemacht und festgestellt, dass der Test positiv ist. Beim Nachforschen im Internet und mit einem Gespräch unserer Hausärztin haben wir herausgefunden, dass dies eine Ursache für Fehlgeburten sein kann. Ist ein Frauenarzt dazu verpflichtet den Test zu machen und vor allem wann. Meine neue FA meinte, dass der Test beim ersten Termin, wo eine Schwangerschaft festgestellt wird auch gemacht wird. Stimmt das so? Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. MFG Kerstin
Liebe Kerstin, 1. ja, die Suche nach Chlamydien und die Dokumentation des Ergebnis ist Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien und sollte im Mutterpass zu Beginn der Schwangerschaft dokumentiert werden. 2. die Chlamydien sind aber sicher eher nie die Ursache einer frühen Fehlgeburt, sondern das sind vornehmlich genetische Ursachen. VB
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