Frage: Betriebsarzt: Ja oder Nein?

Hallo Herr Dr.med. Bluni, ich bin derzeit in Ssw 25+5 und aktuell noch in Elternzeit. Vor der Geburt des nächsten Kindes endet diese allerdings und ich kehre eine Zeit lang wieder an meinen alten Arbeitsplatz zurück. Ich arbeite mit Kindern von 5/6-11 Jahren. Normalerweise ist es ja üblich, dass man dann zum Betriebsarzt geschickt wird, was bei der letzten Schwangerschaft passiert ist. Damals wurde ich ins Bv geschickt. Dies wurde mir jetzt nicht nahegelegt, sprich, dass ich zum Betriebsarzt gehen solle wegen meinem aktuellem Impfstatus. Außerdem steht in meinem Mutterpass ein Vermerk der Risikoschwangerschaft, warum weiß ich aber nicht genau, da ich aktuell noch nicht im Risikoalter bin!? Jetzt wäre meine Frage, ob ich da nicht normalerweise zum Betriebsarzt geschickt werden müsste oder ob sich die Richtlinien da schon wieder etwas gelockert haben. Ich danke Ihnen schon Mal für Ihre Antwort. Vg Schneckenmami

von Schneckenmami am 13.03.2019, 21:48



Antwort auf: Betriebsarzt: Ja oder Nein?

Hallo, Grundsätzlich haben sich die Vorgaben hier nicht geändert. Insbesondere dann nicht, wenn es eine bekannte Gefährdung am Arbeitsplatz gibt. Am einfachsten ist es, wenn Sie dieses persönlich mit der betreuenden Frauenärztin/Frauenarzt und dann auch kurz persönlich mit dem Betriebsmediziner abstimmen. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 14.03.2019



Antwort auf: Betriebsarzt: Ja oder Nein?

Das entscheidet der Arbeitgeber, da hast du kein Mitspracherecht. Das Mutterschutzgesetz wurde inzwischen verschärft. Der AG ist angehalten, Ersatztätigkeiten zu nutzen, was auch üblicherweise so gemacht wird. Der Betriebsarzt kann die Immunitäten neu ermitteln und dann entscheiden, welche unschädlichen Tätigkeiten dir zuzumuten sind. Bitte Impfpass bei dem Termin unbedingt mitbringen. Du solltest dich prinzipiell auf eine Weiterbeschäftigung im vertraglichen Umfang einstellen, und nicht aufs BV. Dazu brauchst du selbstverständlich eine Kinderbetreuung fürs erste Kind. Risikoschwangerschaft sagt im dem Zusammenhang gar nichts.

Mitglied inaktiv - 14.03.2019, 08:07



Antwort auf: Betriebsarzt: Ja oder Nein?

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, Dr.Bluni. Bei der letzten Schwangerschaft wurde ich laut der damaligen Aussage des Betriebsarztes wegen Cytomegalie, wo mein Status laut Fa immer noch negativ ist, und wegen Hepatitis aus dem Betrieb genommen. Dagegen bin ich aktuell nicht geimpft, da es eigentlich immer hieß, dass ich in der Altersstufe nicht mit den Ausscheidungen der Kinder in Berührung komme und deshalb die Impfung nicht nötig sei. Bisher ist bei mir alles so geplant, dass ich für etwa 4 Wochen wieder zurückkehre, allerdings wundert mich aktuell eben die Vorgehensweise meines Ag's, da dieser mir nur angeboten hat, ich könne unbezahlten Urlaub nehmen für 4-6 Wochen, bzw meinen Resturlaub und dann wieder meine Tätigkeit aufnehmen. Mit keinem Wort wurde vom Betriebsarzt geredet, was mich eben verwundert hat, da dass eigentlich der normale Gang ist. Kann ich denn ohne Anweisung meines Arbeitgebers mit dem Betriebsarzt Kontakt aufnehmen oder ist das nicht ratsam? Vg

von Schneckenmami am 14.03.2019, 22:10



Antwort auf: Betriebsarzt: Ja oder Nein?

Nein, du kannst nicht ohne Aufforderung des AGs den Betriebsarzt aufsuchen. Aber warum besprichst du deine Fragen nicht mit deinem Arbeitgeber? Hepatitis B und C sind blutübertragbare Krankheiten, die in der Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutz nicht relevant sind, da du ohnehin keine Wundversorgung ohne Handschuhe durchführen darfst. Hep A wäre nur bei Auftreten der Krankheit relevant. Cytomegalie erfordert kein vollständige Beschäftigungsverbot. Sprich einfach deinen AG an, dass du nochmals eine betriebsärztliche Untersuchung wünschst.

Mitglied inaktiv - 15.03.2019, 06:56



Antwort auf: Betriebsarzt: Ja oder Nein?

Das Problem an dem ganzen ist, dass mein Ag den "leichten" Weg gehen will und mir nur unbezahlten Urlaub anbietet, bzw angeboten hat. Deshalb ist es eher schwierig mit ihm über den Betriebsarzt zu sprechen. Mir geht es überhaupt nicht darum, dass ich ins Bv will, sondern darum, dass ich wissen will, ob ein Arbeitgeber, von Kita-Angestellten diese nicht zuerst zum Betriebsarzt schicken muss und den aktuellen Status überprüfen lassen muss, denn so ist eigentlich der normale Ablauf und nicht, dass man sofort sagt, "nimm unbezahlten Urlaub". Und nochmal: beim letzten Kind wurde ich wegen Cmv und Hepatitis A raus genommen, was ich selbst nicht verstanden habe, da das in der Altersgruppe nicht so relevant ist. Damals wurde mir aber vom Betriebsarzt gesagt, dass es ja sein kann, dass kleinere Geschwisterkinder, die den Hort betreten, ja krank sein könnten und das man auf Nummer sicher gehen will.

von Schneckenmami am 15.03.2019, 10:36



Antwort auf: Betriebsarzt: Ja oder Nein?

Dass kleinere Geschwister den Hort mit betreten, mag sein. Sie werden aber von dir nicht betreut. Du wirst sie nicht auf den Arm nehmen, ihnen nicht die Nase putzen oder sie wickeln. Damit zählt das gar nicht als Risiko am Arbeitsplatz. Das ist eine persönliche Ansicht eines Betriebsarztes, die im allgemeinen so nicht geteilt wird. Ich würde an deiner Stelle dem Arbeitgeber die Arbeitsbereitschaft signalisieren und verlangen, dass er die Gefährdungsbeurteilung mit dir durchspricht und dir eine unschädliche Tätigkeit (das kann durchaus eine Ü3-Einrichtung sein) anbietet. Dazu musst du aber zu Hause abkömmlich sein. Bist du das nicht, dann solltest du in der Tat die Elternzeit verlängern. Eine kürzlich durchgeführte betriebsärztliche Untersuchung muss nicht zwingend wiederholt werden. Immunitäten für fast alle Kinderkrankheiten bleiben lebenslang, mit Ausnahme von Keuchhusten (was nur über eine Impfpasskontrolle festgestellt wird). Es kann nur sein, dass du inzwischen sogar CMV Immunität hast, und damit alle nötigen Immunitäten auch für U3 Kinderbetreuung.

Mitglied inaktiv - 15.03.2019, 13:40



Antwort auf: Betriebsarzt: Ja oder Nein?

Nochmal... Es geht nur um die Frage, ob ein Arbeitgeber von Kita-Personal diese nicht regulär erst zum Betriebsarzt schicken muss???? Alles andere ist unrelevant, da alles soweit geregelt ist.

von Schneckenmami am 15.03.2019, 14:10



Antwort auf: Betriebsarzt: Ja oder Nein?

nein, dein AG muss dich nicht zuerst zum Betriebsarzt schicken, wenn die letzte Untersuchung nicht so lange zurückliegt. Er muss dir lediglich eine unschädliche Tätigkeit anbieten mit einer plausiblen Gefährdungsbeurteilung.

Mitglied inaktiv - 15.03.2019, 14:25



Antwort auf: Betriebsarzt: Ja oder Nein?

Meine letzte Untersuchung war im September 2015. Aber der Ag muss doch für eine Gefährdungsbeurteilung sorgen oder? Ich kenne nur die Vorgehensweise...Kita-Personal schwanger, Ag schickt diese zum Betriebsarzt und wenn der feststellt, dass alles passt, dann arbeitet man bis zum Mu Schu, ansonsten Bv. Andere Frage..du scheinst dich damit gut auszukennen. Arbeitest du selbst irgendwie in so einem Bereich...??

von Schneckenmami am 15.03.2019, 14:41



Antwort auf: Betriebsarzt: Ja oder Nein?

1. Der AG muss für eine Gefährdungsbeurteilung sorgen, ja. 2. Die Vorgehensweise die du kanntest, ist heute so nicht mehr aktuell. Das MuSchG wurde novelliert (1.1.2018). Es gibt noch andere Wege und Möglichkeiten. 3. Ja, ich arbeite in so einem Bereich.

Mitglied inaktiv - 15.03.2019, 15:27



Antwort auf: Betriebsarzt: Ja oder Nein?

Ok. Das heißt im Endeffekt, dass mein Ag mich wegen der Gefährdungsbeurteilung zum Betriebsarzt schicken sollte, um abschätzen zu können, ob ich arbeiten gehen kann? Das das MuSchu Gesetz geändert wurde, ist mir bekannt. Aber fallen da dann auch die Regelungen wegen der Biostoffverordnung rein oder sind das nicht zweierlei Dinge?

von Schneckenmami am 15.03.2019, 16:06



Antwort auf: Betriebsarzt: Ja oder Nein?

Deine Immunitäten sind ja aus 2015 schon bekannt. Inzwischen könnte sich höchstens noch CMV Immunität zusätzlich gebildet haben. Der AG kann/könnte die GFB auch aufgrund der Ergebnisse von 2015 erstellen oder auch Tätigkeiten zuweisen, in denen du nicht gefährdet bist. Es wurde im MuSchG jetzt festgelegt, dass es eine Rangfolge an Maßnahmen zu geben hat und dass Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten genutzt werden müssen. DAS hat sich geändert, und das ist genau das was dich hier betrifft.

Mitglied inaktiv - 15.03.2019, 16:37