Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Beschäftigungsverbot?

Frage: Beschäftigungsverbot?

Sonne123321

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Hallo, bei mir wurde vor ca. 5 Jahren eine psychische Überbelastung festgestellt. Hatte Angst vor der Arbeit und Einschlafprobleme. Wurde erfolgreich gegen die Angst vor der Arbeit durch antidepressiva und Psychologen behandelt und konnte Medikamente vor 1 1/2 Jahren absetzen. Schlaftabletten blieben bis vor kurzem, vor Schwangerschaft abgesetzt. (Bin ssw 7 und darf und will!!! sie nicht mehr nehmen) Seither bin ich krank geschrieben (Bürojob) da mein Chef einen solchen Stress auf Arbeit macht und ich die letzten beiden Jahre 125% arbeiten musste (ging nicht anders laut Chef, da zu wenig Personal und ich sei ja noch jung und unverbraucht). Jetzt sollte man mich entlasten doch die Kollegin die zusätzlich kam will unbedingt in Rente und ist ständig krank. Des Weiteren muss sie im Juni operiert werden und fällt aus. Für eine andere Kollegin hätte ich im Juli drei Wochen Vertretung. Ich habe den Stress nicht mehr ausgehalten und bin jetzt am Ende meiner Kräfte, deswegen auch momentan krank geschrieben. Ich habe solche Angst um mein Kind. Neulich habe ich die Krankmeldung persönlich vorbei gebracht (dachte das sei höflicher) und habe auch gesagt das ich schwanger bin. Die erste Frage von meinen Chef nach Beglückwünschung war, dass wenn ich gerade schon da bin doch noch dies und jenes machen könnte. (Mein Freund musste 1 1/2 Stunden im Auto auf mich warten). Ich bin dann einfach irgendwann gegangen und seither rege ich mich über das Verhalten von ihm schon wieder so auf! Mein Hausarzt bat mich meine Frauenärztin wegen eines Beschäftigungsverbots anzusprechen. Ich befürchte ich könnte wieder in das alte Muster zurückfallen und das jetzt wo ich eigentlich alles überstanden habe. Was soll ich machen??? Vielen Dank für hilfreiche Antworten. LG


Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, 1. solange eine Krankschreibung vorliegt, kann ein Arzt ein Beschäftigungsverbot ausstellen 2. dieses können Sie in unserer Stichwortsuche unter dem Stichwortbeschäftigungsverbot nach lesen. Des weiteren sind dort auch die Rahmenbedingungen für ein solches Beschäftigungsverbot beschrieben. VB


EvianZ

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Hallo, Dein Hausarzt kann Dir genauso ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Meiner Erfahrung nach handhabt das jeder Frauenarzt unterschiedlich. Ich musste auch mehrfach heulend vor meiner Frauenärztin sitzen und brauchte dann noch einen Befund von meiner Neurologin, dass sich durch den Arbeitsstreß meine Migräne verschlimmert, bis ich das Beschäftigungsverbot bekam. Meine Freundin hingegen musste ihrer Ärztin nur sagen, dass die Arbeit langsam zu anstrengend wird. Notfalls hätte ich sonst die Ärztin gewechselt. Dieser psychische Streß ist überhaupt nicht gut für das Baby, auch wenn einige Menschen und auch Ärzte das gerne mal abtun. Alles Liebe für Dich!


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