Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin nun in der 12 + 1 SSW. Ich arbeite in einem Versandhaus (zur Zeit krankegeschrieben wegen Schmierbluten, verursacht durch einen kleinen Bluterguss am Mutterkuchen) und trage täglich Kartons bis zu 25 Kg. Mein Arbeitgeber selber hat mich gebeten meinen Arzt nach einen Beschäftigungsverbot zu fragen, da die Ausgeführten Tätigkeiten körperlich zu schwer für mich sind. Mein Arzt stellt sich Stur! Und meinte: Mein Arbeitgeber müsse sich an das Gesetz halten und mich in einem anderen Bereich einsätzen. Gut und schön. Doch es gibt keine Bereiche in denen die Tätigkeiten nicht so sind. Ich bin schon am überlegen den Arzt zu wechseln, weil ich mit seiner Behandlungnicht zufrieden bin. Mit freundlichen Grüßen Mom09
Hallo, 1. zunächst einmal hat Ihr Frauenarzt schon völlig Recht: der Arbeitgeber muss sich hier an die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes halten. 2. ein Beschäftigungsverbot kann sowohl vom Arbeitgeber, oder als individuelles Beschäftigungsverbot auch von Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ausgestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie dazu beim Kompetenznetz NRW des Ministeriums für Arbeit und Soziales unter der Internetadresse http://komnet.nrw.de/callcenter/prg/details_dr.xp?GA0%26C99854598348976%26CALLCENTER%26NRW%26DR%261224%26%26;;%26ARB%26 Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entstünden. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html VB
Mitglied inaktiv
Hallo, dein AG kann selbst ein BV aussprechen. das Gewerbeaufsichtsamt hätte schon längst von deiner Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt werden müssen! Oder hast Du es erst jetzt deinem AG gesagt?! Das Amt schickt jemanden zur Arbeitsplatz-Begehung, am besten mit dem Betriebsarzt und dann gibt es ein BV, wenn Du an keinen anderen Platz versetzt werden kannst. Ich wundere mich immer nur, wie wenig die AG selber wissen... LG und Alles Gute! Jana
Mitglied inaktiv
Hallo Jana, selbstverständlich weiß mein Arbeitgeber von meiner Schwangerschaft schon länger. Ich habe es in der 5.SSW erfahren und habe in der 6.SSW es schriftlich mit voraussichtlichen GT für mein AG bekommen!!!! Lg Mom09
Mitglied inaktiv
Hallo Dr. Bluni, ich fühle mich dennoch von meinem Arzt falsch behandelt. Ich bin nun schon seit fast 4 Wochen krankgeschrieben da ich die Tätigkeiten nicht ausführen KANN da sie körperlich zu schwer sind, aber bei einem BV stellt er sich stur! Deswegen habe ich ein Termin bei einem anderen FA vereinbart um mir seine Meinung einzuholen! Lg Mom09
Mitglied inaktiv
Wenn mein Arebeitgeber mir ein BV ausspricht was hat das für Folgen für mich? Zwecks Gehalt? Lg Mom09
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