Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Beschäftigungsverbot künstliche Befruchtung?

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Beschäftigungsverbot künstliche Befruchtung?

longing_for_hope

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Hallo, meine Frau ist 36 und nach der 3.ICSI ( 2 negative ICSI und 3 negative Kyrotransfers und davor eine Eileiterschwangerschaft) endlich schwanger (8.SSW) geworden. Wir haben uns sehr über das positive Ergebnis gefreut. Trotzdem sind wir natürlich sehr besorgt, dass jetzt noch etwas schief gehen könnte. Unsere Kinderwunsch und entsprechende Behandlungen zieht sich jetzt schon über 8 Jahre hin. Einen weiteren Versuch werden wir denke ich auch psychisch und körperlich nicht mehr durchstehen. Für uns ist es daher vermutlich die letzte Chance doch noch ein Kind bekommen zu können. Daher besteht bei meiner Frau extreme Angst irgendetwas falsch zu machen bzw. durch Ihre Tätigkeit als PTA in einer Apotheke das Kind gefährden zu können. Bisher war sie noch wegen der Kinderwunschbehandlung (Überstimulation) krank geschrieben. Die Frage ist jetzt, ob es möglich ist aufgrund der speziellen Situation ein individuelles Beschäftigungsverbot zu bekommen. Die Tätigkeit als PTA umfasst insbesonder auch die herstellung von Rezepturen (Umgang mit Gesundheitsgefärdenden Stoffen) und ist eigentlich ein Tätigkeit, bei der längeres Stehen (Beratung) notwendig ist. Außerdem besteht wie gesagt auch die Angst insbesondere den Umgang mit kranken Patienten dem ungeborenen Kind zu schaden. Wie gesagt löst dies durch die spezielle Situation auch extremen Stress/Angst aus, der ohne Schwangerschaft sicherlich nicht vorhanden ist. Es war so schwierig schwanger zu werden und wird vermutlich auch ein 2. Mal nicht mehr gelingen. Vielen Dank für Ihre Antwort & Viele Grüße, longing_for_hope


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, Ihre Sorge kann ich sehr gut verstehen, aber, wenn ich auch kein Jurist bin, denke ich, dass es mit einem Beschäftigungsverbot (BV) in der genannten Situation sehr schwer werden wird, denn es ist zumindest anzunehmen, dass Ihre Frau in der Apotheke ja ggf. nicht mit dem Umgang von kritischen Substanzen beschäftigt werden kann und auch entsprechende Pausen könnten zugestanden werden. Für ein BV müssen immer bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Schauen Sie dazu doch einfach mal in der Stichwortsuche hier auf dieser Seite unter dem entsprechenden Stichwort (Beschäftigungsverbot) nach. Dort finden Sie dann noch ausführlichere Informationen zu diesem Thema. VB


Leenchen

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